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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Ausf, daß der belBeh nicht entgegengetreten werden konnte, wenn sie im vorliegenden Fall (keine Angaben des Bf über Zeitpunkt und nähere Umstände des behaupteten Einwurfs der in erster Linie als Beweismittel in Betracht kommenden Steuerkarte) von der Nichtentrichtung der Kfz-Steuer für den streitgegenständlichen Zeitraum ausging.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150140.X02Im RIS seit
10.06.1991Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009