RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0186

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §203;
KfzStG §6 Abs2;

Rechtssatz

Wird die Kfz-Steuer nicht vorschriftsmäßig (nicht zur Gänze) durch Anbringung von Stempelmarken auf die Steuerkarte entrichtet, so hat die Behörde die fehlende Differenz bescheidmäßig festzusetzen (nachzufordern, vgl Stoll, BAO Handbuch 478).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170186.X03

Im RIS seit

24.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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