Entscheidungsgründe: 1 Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der XXXX (im Folgenden: „belangte Behörde“) vom XXXX , GZ XXXX , wurde die Art der Sicherung für die Eisenbahnkreuzung in km XXXX der XXXX durch Lichtzeichen mit Schranken (Spruchpunkt A.1.) und für die Eisenbahnkreuzung in XXXX durch Lichtzeichen (Spruchpunkt B.1.) festgelegt. 1.1. Mit Bescheid der römisch 40 (im Folgenden: „belangte Behörde“) vom römisch 40 , GZ römisch 40 , wurde die Art der Sicherung für di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Verfahrensgegenstand war die amtswegige Überprüfung der Eisenbahnkreuzung in km 16,507 mit einer Gemeindestraße und in km 17,398 mit einer Landesstraße des Landes XXXX in der Gemeinde XXXX gemäß § 102 Abs. 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) iVm § 49 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG). Verfahrensgegenstand war die amtswegige Überprüfung der Eisenbahnkreuzung in km 16,507 mit einer Gemeindestraße und in km 17... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Verfahrensgegenstand war die amtswegige Überprüfung der Eisenbahnkreuzung in km 18,289 mit einer Gemeindestraße in der Gemeinde XXXX gemäß § 102 Abs. 1 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) iVm § 49 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG). Verfahrensgegenstand war die amtswegige Überprüfung der Eisenbahnkreuzung in km 18,289 mit einer Gemeindestraße in der Gemeinde römisch 40 gemäß Paragraph 102, Absatz eins, Eisenb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.04.2015, XXXX , hatte der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die bauliche Umgestaltung und die Sicherung der Eisenbahnkreuzung in km XXXX der ÖBB-Strecke XXXX durch Lichtzeichen gemäß 49 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. 60 idF BGBl. I 60/2019 (im Folgenden: EisbG), iVm § 4 Abs. 1 Z 3 der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 festgelegt. Bis dahin war die Eisenbahnkreuzung in km XXXX mit einer Gemeind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in der Folge „mitbeteiligte Partei“) stellte als Eisenbahnunternehmen am XXXX beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Oberste Eisenbahnbehörde, nunmehr Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie; in der Folge „belangte Behörde“) einen Antrag auf bescheidmäßige Regelung der Kostentragung nach § 48 Abs. 2 EisbG bzw. § 48 Abs. 3 EisbG betreffend die Sicherung der Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX sprach der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Eisenbahnbaubehörde (im Folgenden: belangte Behörde) nach Durchführung einer Überprüfung aufgrund der Übergangsbestimmungen der §§ 102 f Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) über die zur Anwendung kommende Sicherung der Eisenbahnkreuzung in km XXXX , in km XXXX und in km XXXX , jeweils mit einer Gemeindestraße in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 14.12.2015 entschied der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (im Folgenden: belangte Behörde) über den Antrag der XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) gemäß § 49 Abs. 2 EisbG auf Festlegung der Art der Sicherung bestimmter Eisenbahnkreuzungen auf der Strecke XXXX, dass diese durch Lichtzeichenanlage mit Schranken (Eisenbahnkreuzung in km 101,529 und in km 101,701), durch Lichtzeichen mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin"), durch deren Gemeindegebiet die XXXX -Strecke XXXX verläuft, die sich mit vier ihrer Gemeindestraßen kreuzt, stellte als Trägerin der Straßenbaulast am 03.10.2017 durch ihren bevollmächtigten Vertreter beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT/Oberste Eisenbahnbehörde; in der Folge "belangte Behörde") einen Antrag auf Kostenentscheidung gemäß § 48 Abs. 3 Eisbahngesetz 19... mehr lesen...