Entscheidungen zu § 43 Abs. 1 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2008/5/28 2006/03/0114

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionsweg zuständig gewordene belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 2005, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine näher bezeichnete verbotene Waffe gemäß § 17 Abs 3 Waffengesetz 1996 als unbegründet abgewiesen wurde, nicht stattgegeben und den erstinstanzlichen Bescheid bestätigt. Begründend führte die belang... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.2008

RS Vwgh 2008/5/28 2006/03/0114

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §43 Abs1;WaffG 1996 §43 Abs4;
Rechtssatz: Die in § 43 Abs 4 WaffG vorgesehene "Privilegierung des Erben oder Vermächtnisnehmers" (so wörtlich der Runderlass der belangten Behörde, abgedruckt zB bei Hauer/Keplinger, Waffengesetz 1996, (2007)) bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf den Besitz "eines gemäß Abs. 1 sichergestellten Gegenstandes" und damit sowohl ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/28 2005/03/0127

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 13. Februar 2004 unter näher dargelegten Umständen im Nachlass seines verstorbenen Vaters eine genehmigungspflichtige Schusswaffe aufgefunden und habe es als diejenige Person, in deren Obhut sich diese Schusswaffe im Erbfall befunden habe, unterlassen, dies unverzüglich einer Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde anzuzeigen, da seine Meldung erst am 26. Febru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0127

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1996 §43 Abs1;WaffG 1996 §51 Abs2 idF 2002/I/134;
Rechtssatz: Aus der erst ca zwei Monate nach der Meldung im Sinne des § 43 Abs. 1 WaffG erfolgten Entscheidung der Behörde über die Sicherstellung kann nicht abgeleitet werden, dass für die Meldung des Auffindens der Waffe ein längerer Zeitraum zur Verfügung stehe, zumal di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0127

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §5 Abs1;VwRallg;WaffG 1996 §43 Abs1;WaffG 1996 §51 Abs2 idF 2002/I/134;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat erst rund zwei Monate nach Beauftragung des Rechtsanwaltes in der betreffenden Sache von ihm wieder gehört. Somit hat der Beschuldigte keinerlei Kontrollmaßnahmen gesetzt und auf die richtige Ausführung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0127

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §43 Abs1;WaffG 1996 §51 Abs2 idF 2002/I/134;
Rechtssatz: Die ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe - im vorliegenden Fall im Tresor eines zum Besitz der Waffe berechtigten Rechtsanwaltes - enthebt den Meldepflichtigen nicht von der Verpflichtung zur unverzüglichen Me... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0127

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwRallg;WaffG 1996 §42 Abs2;WaffG 1996 §43 Abs1;WaffG 1996 §51 Abs2 idF 2002/I/134;
Rechtssatz: § 43 Abs 1 WaffG verpflichtet den Betroffenen zu einer unverzüglichen Meldung; der Meldepflichtige hat daher die Behörde ohne jeglichen Aufschub zu verständigen, so rasch ihm dies nach den Umständen des konkreten Falles möglich und zumutbar ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2006

Entscheidungen 1-7 von 7

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