Mit Straferkenntnis vom 17. Dezember 1992 hat die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Penzing, gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 600,-- (zuzüglich von Verfahrenskosten von S 60,--), im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Stunden wegen Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443, sowie den Verfall eines Schrotgewehres der Marke Mossberg und der 5 dazugehörenden sichergestellten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §17 Abs3;VStG §31 Abs3;WaffG 1986 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/01/0086 1
VwSlg 13165 A/1990 Stammrechtssatz Der Ausspruch des Verfalles von Waffen und Munition gem § 39 Abs 1 WaffG stellt keine bloße Strafmaßnahme, die nach Ablauf der Verjährungsfrist nach § 31 VStG nicht mehr zulässig wäre, sondern im... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 16. Dezember 1987, Zl. 86/01/0264, und vom 21. Dezember 1988, Zl. 88/01/0211, verwiesen. Mit dem letztangeführten Erkenntnis war der die Berufung des Beschwerdeführers gegen das seinen Bruder betreffende Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 23. Mai 1985 - mit diesem war gleichzeitig der Verfall der dem Beschwerdeführer gehörigen Waffe ausgesprochen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §7;WaffG 1986 §39 Abs1;
Rechtssatz: Die Feststellung, daß der Eigentümer einer Waffe Mitschuldiger ist, bedarf eines der Rechtskraft fähigen und somit gesondert bekämpfbaren bescheidmäßigen Abspruches über die vom Eigentümer zu verantwortende Art der Mitschuld (Anstiftung oder Beihilfe im Sinne des § 7 VStG). Eur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §17 Abs3;VStG §31 Abs3;WaffG 1986 §39 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausspruch des Verfalles von Waffen und Munition gem § 39 Abs 1 WaffG stellt keine bloße Strafmaßnahme, die nach Ablauf der Verjährungsfrist nach § 31 VStG nicht mehr zulässig wäre, sondern im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der möglichsten Geringhaltung der von Feuerw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §68 Abs1;WaffG 1986 §39 Abs1;
Rechtssatz: Der in einem Straferkenntnis ausgesprochene Verfall einer im Eigentum eines Dritten stehenden Waffe kann diesem gegenüber nur dann in Rechtskraft erwachsen, wenn das Straferkenntnis gegen IHN erlassen wurde. Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: ABGB §425;ABGB §426;WaffG 1986 §39 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Bestätigung über eine "Anzahlung für den Kauf eines Jagdgewehres" ist nicht zu entnehmen, dass bereits ein Eigentumsübergang an die Käuferin ohne Übergabe des Kaufgegenstandes zustande gekommen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: Polizeirecht - WaffG40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §68 Abs1VStG §17 Abs1VStG §17 Abs2WaffG 1967 §39 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines den Verfall einer Waffe aussprechenden Bescheides hat auch gegenüber den im zu Grunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren, das gegen einen Dritten durchgeführt wurde, übergangenen Eigentümer die Wirkung, dass er seine Rechte an der... mehr lesen...
Index: Polizeirecht - WaffG40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §68 Abs1VStG §17WaffG 1967 §39 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines den Verfall einer Waffe aussprechenden Straferkenntnisses (gegenüber dem Beschuldigten) hat zur Folge, dass der Eigentümer und die an der Sache dinglich Berechtigten ihre Rechte verlieren. Ein Verfall darf nicht nochmals ausgesprochen werden. Der in... mehr lesen...