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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Der in einem Straferkenntnis ausgesprochene Verfall einer im Eigentum eines Dritten stehenden Waffe kann diesem gegenüber nur dann in Rechtskraft erwachsen, wenn das Straferkenntnis gegen IHN erlassen wurde.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010211.X01Im RIS seit
11.07.2001