Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §43 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/03/0114 E 28. Mai 2008 RS 2(Hier: ohne den ersten und den letzten Satz) Stammrechtssatz Beim Begriff der "Rechtfertigung" handelt es sich um einen Fachbegriff, der im WaffG ausschließlich im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Schusswaffen Verwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionsweg zuständig gewordene belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 2005, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine näher bezeichnete verbotene Waffe gemäß § 17 Abs 3 Waffengesetz 1996 als unbegründet abgewiesen wurde, nicht stattgegeben und den erstinstanzlichen Bescheid bestätigt. Begründend führte die belang... mehr lesen...
Index: E3L E13309900E3L E1910100041/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: 31991L0477 Waffen-RL Anh1;31991L0477 Waffen-RL Art3;31991L0477 Waffen-RL Art5;31991L0477 Waffen-RL Art6;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §18 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §43 Abs4;
Rechtssatz: Beim Begriff der "Rechtfertigung" handelt es sich um einen Fachbegriff, der im WaffG ausschließlich im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Sc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Oktober 2003, mit dem er einen Antrag vom 29. Mai 1998 auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte auf 9 Stück aufrechterhalten und darüber eine bescheidmäßige Absprache der Behörde begehrt hat, gemäß § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und dem Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Oktober 2003 auf Erweite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §56;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §21 Abs3;
Rechtssatz: Der Waffenpass ist als Bescheid anzusehen (vgl das hg Erkenntnis vom 25. März 1999, Zl 98/20/0471); dies hat im Hinblick auf die vergleichbare Rechtsgrundlage ebenso für die Waffenbesitzkarte zu gelten. Schlagworte Bescheidcharakter Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0067 E 6. September 2005 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Es obliegt dem Antragsteller, der einen Rechtfertigungsgrund im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG 1996 glaubhaft zu mac... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. September 1999 bestätigte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 23. Dezember 1998, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für eine dritte genehmigungspflichtige Schusswaffe gemäß § 21 Abs 1 iVm § 22 Abs 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) abgewiesen (Spruchpunkt I) und dem Beschwerdeführer die am 2. März 1982 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 21 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VwRallg;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Es obliegt dem Antragsteller, der einen Rechtfertigungsgrund im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG 1996 glaubhaft zu machen hat, initiativ alles darzulegen, was für das Zutreffen der Voraussetzungen spricht; ihn trifft... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die bloße Ausübung des Schießsports reicht noch nicht für eine Erweiterung des Berechtigungsumfangs der Waffenbesitzkarte, weil der Schießsport in der Regel bereits mit einer oder zwei Waffen ausgeübt werden kann, weshalb eine Rechtfertigung durch Ausübung des Schießsports nur dann vorliegen kan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer besitzt einen Waffenpass lautend auf 40 genehmigungspflichtige Schusswaffen sowie eine Waffenbesitzkarte lautend auf 50 genehmigungspflichtige Schusswaffen. Am 5. Mai 1998 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Erweiterung seiner Waffenbesitzkarte um 20 Stück (von 50 auf 70). Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd wies diesen Antrag am 9. Dezember 1998 ab. Begründend führte die Erstbehörde aus, dass der Beschwerdeführer im Besitz von 89 genehmigungspflichtigen Sc... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13309900E3L E1910100010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: 31991L0477 Waffen-RL Art3;31991L0477 Waffen-RL Art5;B-VG Art130 Abs2;EURallg;WaffG 1996 §21 Abs1;WaffG 1996 §22 Abs1;WaffG 1996 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Ausdehnung des Berechtigungsumfanges der Waffenbesitzkarte auf mehr als zwei Faustfeuerwaffen steht im Ermessen der Behörde (Hin... mehr lesen...