Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Waffenpass ist als Bescheid anzusehen (vgl das hg Erkenntnis vom 25. März 1999, Zl 98/20/0471); dies hat im Hinblick auf die vergleichbare Rechtsgrundlage ebenso für die Waffenbesitzkarte zu gelten.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030168.X01Im RIS seit
26.04.2006