Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 4. Mai 1995, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 17 Abs. 2 iVm § 18 Waffengesetz 1986 (im folgenden: WaffG) abgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge. Die belangte Behörde begründete dies im wesentlichen damit, daß gemäß § 17 Abs. 2 WaffG einer v... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17;WaffG 1967 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3 Stammrechtssatz Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaffen) begegnet werden kann. (Hinweis auf E vom 7.6.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Mai 1992 wies die Bezirkshauptmannschaft Mödling den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 17 Abs. 2 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), ab. Der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 19. Oktober 1992 gemäß § 66 Abs. 4 AVG mit der Maßgabe keine Folge, daß "die bezogene Gesetzesstelle § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 18 des Waffengesetzes 1986 zu lauten hat". Gegen diese... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17;WaffG 1967 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3 Stammrechtssatz Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaffen) begegnet werden kann. (Hinweis auf E vom 7.6.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 6. Juli 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 19. Februar 1991 auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte unter Bezugnahme auf § 17 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z. 1 des Waffengesetzes 1986 abgewiesen. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß der Beschwerdeführer bereits am 2. Jänner 1986 die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragt habe und di... mehr lesen...
Index: 25/04 Sonstiges Strafprozessrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;TilgG 1972 §2;TilgG 1972 §3 Abs1;VStG §55 Abs1;WaffG 1986 §17;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Durch die spätere Tilgung einer Vorstrafe iZm einem strafbaren Verhalten, das bei Annahme der mangelnden Verläßlichkeit des ASt iSd § 6 Abs 1 Z 1 WaffG von Bedeutung war, hat sich der Sachverh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;WaffG 1986 §17;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es ist schon dehalb von einer nachtträglichen Änderung der für die Beurteilung des neuerlichen (an sich gleichlautenden) Parteienbegehrens maßgebenden tatsächlichen Umstände (E 4.6.1991, 90/11/0229) auszugehen, weil selbst der letzte der Vorfälle, der im seinerzeitigen Be... mehr lesen...
Index: Polizeirecht - WaffG41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17WaffG 1986 §18
Rechtssatz: Auch wenn ein Fischereischutzorgan nicht zur Festnahme von Personen, die in Fischereirechte eingreifen, verpflichtet ist, hebt sich die für dieses Organ gegebene Gefahrenlage wegen der Ausübung des Dienstes in einsamen Gegenden und wegen des nicht auszuschließenden Widerstandes betretener Rechtsbrecher von ... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: FischereiG Krnt 1951 §65 Abs2 litc;WaffG 1986 §17;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Ist ein Fischereiwachorgan auch zur Festnahme von Personen, die in Fischereirechte eingreifen, befugt und verpflichtet, so hebt sich die für dieses Wachorgan gegebene Gefahrenlage wesentlich von dem jedermann außerhalb seines Wohn- oder Betriebsbereiches oder seiner ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17;WaffG 1967 §6 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde insbesondere auf Grund einer gutächtlich festgestellten paranoiden Reaktionsbereitschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mangels erforderlicher (waffenrechtlichen) Verlässlichkeit verweigert. (Hinweis auf E vom 21.6.1977, 2794/76, und 12.12.1978, 1246/77) ... mehr lesen...