RS Vwgh 1987/6/10 87/01/0070

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde insbesondere auf Grund einer gutächtlich festgestellten paranoiden Reaktionsbereitschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mangels erforderlicher (waffenrechtlichen) Verlässlichkeit verweigert. (Hinweis auf E vom 21.6.1977, 2794/76, und 12.12.1978, 1246/77)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010070.X01

Im RIS seit

31.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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