RS Vwgh 1988/11/23 88/01/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1988
beobachten
merken

Index

Polizeirecht - WaffG
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §17
WaffG 1986 §18

Rechtssatz

Auch wenn ein Fischereischutzorgan nicht zur Festnahme von Personen, die in Fischereirechte eingreifen, verpflichtet ist, hebt sich die für dieses Organ gegebene Gefahrenlage wegen der Ausübung des Dienstes in einsamen Gegenden und wegen des nicht auszuschließenden Widerstandes betretener Rechtsbrecher von dem jedermann treffenden Sicherheitsrisiko ab (Hinweis auf E 10.6.1987, 87/01/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010201.X02

Im RIS seit

06.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten