Mit dem hg. Erkenntnis vom 21. Juni 1999, Zl. 94/17/0377, auf welches zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, wies der Verwaltungsgerichtshof die gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers Dr. K als fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bei der ursprünglich als Beschwerdeführerin einschreitenden Aktiengesellschaft für die Zeit vom 1. August 1994 bis zum 30. April 1995 gemäß § 70 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 70 Abs. 3 Bankwesengesetz (BWG), BGBl. Nr. 53... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs6;BWG 1993 §70 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0217 E 21. Mai 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Falle der Rechtswidrigkeit der Bestellung eines Regierungskommissärs hat ein Rückersatz der dem Bund in diesem Zusammenhang gemäß § 70 Abs 6 BWG erwachsenen Kosten durch das betroffene Kreditinstitut gemäß Abs 7 ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte36 Wirtschaftstreuhänder37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AHR §1 Abs1;AHR §1 Abs2;AHR §2 Abs1;AHR §2 Abs3;AHR §2 Abs4;BWG 1993 §70 Abs7;WTBO §44;
Rechtssatz: Die Einholung eines Gutachtens gemäß § 44 WTBO durch die Behörde befreit diese keinesfalls von der Verpflichtung zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens, der Einräumung von Parteiengehör sowie ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: AHR;BWG 1993 §70 Abs2;BWG 1993 §70 Abs6;BWG 1993 §70 Abs7;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders als Regierungskommissär gesetzlich vorgesehen ist, führt nicht dazu, dass dessen Tätigkeit nicht als "wirtschaftstreuhändische" Tätigkeit zu qualifizieren ist. Dass die Tätigkeit des Regierungskommissärs d... mehr lesen...
Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 15. Februar 2001 wurde über das Vermögen der X. Bank AG (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) der Konkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Dr. Peter Schulyok bestellt. Mit Spruchpunkt 1 des Bescheides der belangten Behörde vom 22. Oktober 1999, Zl. 23 5123/91-V/13/99, war gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. a des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), Rechtsanwalt Dr. AI (im Folgenden Dr. I) mit sofortiger Wirkung für die Dauer der ... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs2 Z2 lita;BWG 1993 §70 Abs2 Z2 litb;BWG 1993 §70 Abs7;
Rechtssatz: Der Rückersatzanspruch des Bundes gemäß § 70 Abs 7 BWG hängt auch davon ab, ob der Regierungskommissär für den von ihm auch tatsächlich ausgeübten Aufgabenkreis (§ 70 Abs 2 Z 2 lit a BWG oder aber lit b legcit) rechtmäßig bestellt wurde. European Cas... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs6;BWG 1993 §70 Abs7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Rechtswidrigkeit der Bestellung eines Regierungskommissärs hat ein Rückersatz der dem Bund in diesem Zusammenhang gemäß § 70 Abs 6 BWG erwachsenen Kosten durch das betroffene Kreditinstitut gemäß Abs 7 legcit nicht Platz zu greifen (Hinweis E 16.9.1994,... mehr lesen...
Mit der erstangefochtenen Erledigung beauftragte die belangte Behörde ein näher genanntes Wirtschaftprüfungsunternehmen gemäß § 70 Abs. 1 Z. 1 BWG, einen Status über die Vermögenslage der Beschwerdeführerin zum Stichtag 31. Oktober 2000 zu erstellen und binnen 14 Tagen ab Zustellung vorzulegen. Mit der zweitangefochtenen Mitteilung vom 30. Oktober 2000 übermittelte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin diese Erledigung zur Kenntnisnahme und teilte mit, dass die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs1 Z1;BWG 1993 §70 Abs7;VwGG §30 Abs2;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens zur Erstellung eines Status zu einem bestimmten Stichtag - In der Beschwerde meint die Beschwerdeführerin, die angefochtenen Erledigungen wären im Hinblick auf die Kostenersatzpfl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs1 Z1;BWG 1993 §70 Abs7;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens zur Erstellung eines Status zu einem bestimmten Stichtag - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Frage der Zuerkennung der aufsc... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles kann den Entscheidungsgründen des hg. Erkenntnisses vom 16. September 1994, Zlen. 94/17/0159, 0160, 0161, 0280, entnommen werden, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Für vorliegenden Beschwerdefall ist folgendes von Bedeutung: Mit Spruchpunkt 1. des mündlich verkündeten, an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheides des Bundesministers für Finanzen vom 25. Februar 1994 wurde Dkfm. P "gemäß § 70 Abs 2 Z 2 lit. a) BWG" ... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/16 94/17/0159 5 Stammrechtssatz Der Bund kann Kostenersatz nach § 70 Abs 7 BWG 1993 nur für nicht rechtswidrige Maßnahmen nach § 70 Abs 1 Z 1 BWG 1993 und Z 2 sowie Abs 2 und 6 legcit fordern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Ad 1.: Im Zuge einer vor dem Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/13, am 25. Februar 1994 durchgeführten mündlichen Verhandlung verkündete der Verhandlungsleiter gegenüber der Beschwerdeführerin mündlich folgenden Bescheid: „1.) Dkfm. P wird gemäß § 70 Abs 2 Z 2 lit a) BWG zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bei der XY-AG in W, N-Platz, ab 26. Februar 1994, 00.00 Uhr, bis zum 31. Juli 1994, 24.00 Uhr, bestellt. Die Bestimmungen von § 76 BWG sind sinngemäß auf... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §70 Abs7 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/016094/17/016194/17/0280
Rechtssatz: Der Bund kann Kostenersatz nach § 70 Abs 7 BWG 1993 nur für nicht rechtswidrige Maßnahmen nach § 70 Abs 1 Z 1 BWG 1993 und Z 2 sowie Abs 2 und 6 legcit fordern. Schlagworte Der... mehr lesen...