Begründung: Der Patient war bis zum 7. 5. 2009 untergebracht. Er verweigerte - außer dem Medikament Dominal - jegliche Medikation. Nachdem man ihm am 30. 3. 2009 mitgeteilt hatte, dass er freiwillig eine Tablette Risperdal 1 mg einnehmen könne, ansonsten müsse ihm das Medikament zwangsweise verabreicht werden, nahm er die Tablette zu sich. Hätte der Patient die Medikation nicht oral eingenommen, wäre ihm zwangsweise eine Injektion verabreicht worden. Nach dieser Behandlung verlief d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Unterbringungssache der J***** H*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Abteilungsleiters *****, vertreten durch Dr. Peter Lechenauer, LL.M., Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Unterbringungssache der Patientin B***** Q*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Primarius Univ.-Prof. Dr. C***** S*****, vertreten durch Dr. Peter Lechenauer, LL.M., Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekurs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Unterbringungssache Rudolf K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Abteilungsleiterin der Landesnervenklinik *****, vertreten durch Dr. Georg-Christian Gass und Dr. Alexander M. Sutter, Rechtsanwälte in Graz, gegen den Besc... mehr lesen...
Begründung: Sina V***** war vom 2. 2. 2008 bis 28. 2. 2008 nach dem Unterbringungsgesetz in stationärer Behandlung der 1. Psychiatrischen Abteilung des Sozialmedizinischen Zentrums Baumgartner Höhe, Otto-Wagner-Spital. Sie war vom 5. 2. 2008, 20:05 Uhr, bis 7. 2. 2008, 11:20 Uhr, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb der Abteilung durch eine Vier-Punkt-Fixierung sowie durch Verlegung ins Netzbett beschränkt. Der Patientenanwalt beantragte die Überprüfung der Zulässigkeit dieser Besch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Unterbringungssache der Patientin Daniela K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Prim. Univ.-Prof. Dr. Christoph S*****, Abteilungsleiter der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, *****, vertret... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Unterbringungssache des am 30. Juli 1990 geborenen Harald G*****, infolge Revisionsrekurses des Abteilungsleiters Univ.-Prof. Dr. Christoph S*****, vertreten durch Dr. Peter Lechenauer, Rechtsanwalt in Salzburg, ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Unterbringungssache der Lydia R*****, vertreten durch Dr. Andreas Schöppl, Mag. Klaus Wahar, Rechtsanwälte in Salzburg, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Univ. Prof. Dr. Christoph S*****, Abteilungsleiter der Landesklinik f... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Unterbringungssache der Alexandra P*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Abteilungsleiters Univ. Prof. Dr. Christoph S*****, vertreten durch Dr. Peter Lechenauer, Recht... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §16 Abs2UbG §28 Abs2UbG §29a
Rechtssatz: Die 7-tägige Rechtsmittelfrist des § 16 Abs 2 HeimAufG gilt auch im Revisionsrekursverfahren. Entscheidungstexte 9 Ob 103/06x Entscheidungstext OGH 18.10.2006 9 Ob 103/06x 7 Ob 152/11w Entscheidungstext OGH 07.09.2011 7 Ob 152/11w 7 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 10. 1962 geborene Patientin wurde am 5. 9. 2005 (s AS 77, 91) zu einem dem Akteninhalt nicht entnehmbaren Zeitpunkt auf Grund einer amtsärztlichen Einweisung auf der geschlossenen Abteilung der Universitätsklinik für Psychiatrie Innsbruck untergebracht (31. Aufnahme). Noch am selben Tag erfolgte die 1. fachärztliche Untersuchung, die eine schizophrene Psychose und Anorexia nervosa ergab. Auch der Zeitpunkt dieser Untersuchung ist dem Akteninhalt nicht entnehmb... mehr lesen...
Begründung: Der Patient befindet sich seit 22. 2. 1998 wegen einer juvenilen Psychose, die sich vorwiegend durch Aggressionshandlungen und Impulsreaktionen äußert, im Wagner-Jauregg-Krankenhaus in Linz in stationärer Behandlung. Am 27. 4. 1998 wurde er in den geschlossenen Bereich aufgenommen, weil er mit einem Stein nach einem Mitpatienten geworfen hatte und auf eine Krankenschwester losgegangen war. Nach dem das Erstgericht am 30. 4. 1998 die vorläufige Unterbringung für zulä... mehr lesen...
Norm: UbG §28 Abs2
Rechtssatz: Die Rekursfrist des Abteilungsleiters beginnt nicht mit der mündlichen Verkündung des Beschlusses, mit dem die Unterbringung für unzulässig erklärt wird, sondern erst mit dessen Zustellung. Entscheidungstexte 3 Ob 338/98x Entscheidungstext OGH 26.05.1999 3 Ob 338/98x European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: UbG §20 Abs2UbG §28 Abs2UbG §30
Rechtssatz: Keine Beschwer des Abteilungsleiters nach Aufhebung der Unterbringung auch im Falle einer Rekurserhebung gemäß § 20 Abs 2 UbG. Entscheidungstexte 2 Ob 507/95 Entscheidungstext OGH 09.02.1995 2 Ob 507/95 5 Ob 61/07t Entscheidungstext OGH 20.03.2007 5 Ob 61/07t ... mehr lesen...
Norm: UbG §28 Abs2
Rechtssatz: Nach der neueren Rechtsprechung (vgl etwa gegenteilig EvBl 1992/145) dient das Verfahren nach dem UbG nur der bestmöglichen Wahrung der Interessen des Kranken. Eine darüberhinausgehende Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Verhaltens des Beteiligten hat nicht in diesem Verfahren, sondern allenfalls in dem auch hinsichtlich der zwangsweisen Anhaltung zulässigen Amtshaftungsverfahren zu erfolgen. Ents... mehr lesen...
Norm: UbG §28 Abs2
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht in seinem Aufhebungsbeschluß dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Unterbringungsverfahrens aufgetragen, steht dem Abteilungsleiter dagegen ein Rechtsmittel nicht zu. Entscheidungstexte 8 Ob 563/93 Entscheidungstext OGH 04.06.1993 8 Ob 563/93 European Case Law Identif... mehr lesen...
Begründung: Die Kranke wurde am 11.Juni 1992 aufgrund einer Unterbringungsbescheinigung eines Gemeindearztes mit der Diagnose „chronischer Alkoholismus, Psychopathie, Antriebssteigerung“ von Gendarmeriebeamten in die NÖ. Landesnervenklinik Mauer gebracht. Nach Begutachtung durch zwei Fachärzte (Oberärzte) wurde sie mit der Diagnose „kritikarmes, antriebsgesteigertes Zustandsbild bei chronischem Alkoholismus und Fremd- und Selbstgefährdung“ gegen ihren Willen in der Anstalt unterge... mehr lesen...
Norm: UbG §28 Abs2UbG §30UbG §33UbG §34UbG §35
Rechtssatz: Ist die Unterbringung bereits aufgehoben, könnte in Erledigung des Rechtsmittels des Anstaltsleiters beziehungsweise Abteilungsleiters lediglich ausgesprochen werden, dass eine nicht mehr aktuelle Unterbringung weiterhin zulässig wäre. Eine solche Feststellung erfordert jedoch die richtig verstandenen Interessen des Kranken nicht, weil das Gericht im Verfahren nach dem UbG in Wahrheit s... mehr lesen...
Begründung: Der 76jährige Kranke wurde im November 1992 von einem Regionalkrankenhaus wegen cerebrovasculärer Insuffizienz auf die Neurologische Abteilung einer Landesnervenklinik verlegt. Bei der Aufnahme in dieser Anstalt wurde ein Verwirrtheitszustand bei bestehender Hirnatrophie, Fremdaggressionen im Rahmen dieses Zustands sowie eine corticale und subcorticale Atrophie festgestellt. Bei der Erstanhörung am 1.12.1992 gab die beigezogene Oberärztin an, der Kranke leide an ausgep... mehr lesen...
Norm: UbG §28 Abs2UbG §30
Rechtssatz: Der Anstaltsleiter hat nach richtigem Verständnis seiner Stellung und seiner Aufgaben im Verfahren nach dem UbG ebenso wie der Patientenanwalt ausschließlich die Interessen des Kranken zu verfolgen, die einerseits auf die wirksame ärztliche Behandlung und andererseits auf die bestmögliche Wahrung der persönlichen Freiheit; Interessen des Krankenhausträgers oder der behandelnden Ärzte hat er nicht zu verfolg... mehr lesen...
Norm: UbG §28 Abs2
Rechtssatz: Das Rekursrecht des Abteilungsleiters dient der Abwehr des durch eine gerichtliche Sachentscheidung gegen die Anstalt gerichteten Vorwurfs gesetzwidriger Vorgangsweise gegenüber einem Kranken. Er ist daher zur Anfechtung einer Formalentscheidung nicht legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 504/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 3 Ob 504/92 ... mehr lesen...
Begründung: Die Unterbringung der Kranken Henriette P***** in der psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg wurde vom Erstgericht bis einschließlich 26. Jänner 1992 - unangefochten - für zulässig erklärt (ON 20 und 28). Mit dem Beschluß ON 19 wies das Erstgericht allerdings den Antrag des Patientenanwalts (ON 8), gemäß § 38 UbG ein Verfahren über Beschränkungen der Bewegungsfreiheit (§ 33 UbG) der Kranken und über die Zulässigkeit einfacher und besonderer Heilbehandl... mehr lesen...