Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Kreditkartengeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. Das dabei verwendete Vertragsformblatt und die dabei verwendeten, als „Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der V*****-Ka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die b***** GmbH & Co KG (künftig: Firma K*****) verkaufte der klagenden Leasinggesellschaft im November 1999 eine vom Beklagten für sein Unternehmen ausgewählte Computeranlage (zwei Personalcomputer, zwei Monitore, ein Drucker) sowie Software zum Gesamtpreis von brutto 83.961,60 S/ netto 69.968 S (das sind 6.101,73 EUR/ 5.084,77 EUR). Am 29. 10./17. 11. 1999 schlossen die Streitteile einen Finanzierungsleasingvertrag (Vollamortisationsvertrag) über die Com... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael Z*****, vertreten durch Brigitte E. Jentzsch, Rechtsanwältin in München, im Einver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.): Nach Erstattung einer Rekursbeantwortung durch die beklagte Partei brachte die Klägerin zusätzlich zu ihrem Rekurs noch eine Äußerung zur Rekursbeantwortung der beklagten Partei und einen Kurzbrief mit einer Urkundenvorlage ein. Diese weiteren Schriftsätze waren zurückzuweisen, weil jeder Partei grundsätzlich nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht. Weitere Äußerungen dazu sind im Gesetz nicht vorgesehen (stRsp RIS-Just... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Jessica F*****, Verkäuferin, *****, vertreten durch die Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6KSchG §28
Rechtssatz: Maßgeblich für die Qualifikation einer Klausel als eigenständig im Sinne des § 6 KSchG ist nicht die Gliederung des Klauselwerks; es können vielmehr auch zwei unabhängige Regelungen in einem Punkt oder sogar in einem Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob ein materiell eigenständiger Regelungsbereich vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Bestimmungen iso... mehr lesen...
Begründung: Ad 1.): Die Berichtigung der Parteibezeichnung der beklagten Partei, deren Anschrift unverändert blieb, von Amts wegen folgt dem aktuellen Stand des Firmenbuchs (FN 205340x). Ad 2.): Dem klagenden Verein, einer Verbraucherorganisation, wurden Forderungen einer Reihe von Kreditnehmern der beklagten Bank zum Inkasso abgetreten. Diese Forderungen sind darauf gestützt, dass die beklagte Partei bzw. ihre Rechtsvorgängerin in den zugrunde liegenden Verbraucherkreditverträge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Ersatz irrtümlich zuviel bezahlter Zinsen, welche die beklagte Partei aus zwei Kreditverträgen berechnet habe. Die beklagte Partei habe die Kreditrückzahlungen nicht den Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt angepasst, obwohl während der Laufzeit der Kredite bzw der Rückzahlungszeiträume erhebliche Zinsbewegungen nach unten zu verzeichnen gewesen seien, die an den Kläger durch Reduzierung der Rückzahlungen weiterzugeben gewesen wären. Die vere... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen zwei Kreditverträge. Nach dem ersten Vertrag vom 14. 2. 1985 waren die umgerechnet EUR 39.970,06 in 180 gleichen monatlichen Pauschalraten von umgerechnet EUR 119,76, beginnend ab 20. März 1985, bei sonstigem Terminsverlust, mit einer Sondertilgung aus einem zugeteilten ABV-Darlehen im 6. Jahr sowie Verrechnung der Zinsen vierteljährlich im Nachhinein, abzustatten. Es wurde folgende Zinsenklausel vereinbart: „Eine Änderung der Konditionen bleibt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt das Bankgeschäft und bietet ihre Leistungen an zahlreichen Standorten in ganz Österreich an. Sie tritt laufend mit Verbrauchern iSd KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Den Verträgen legt sie die „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher" (ABES) zugrunde. Sparbücher der beklagten Partei werden mit dem darin verbrieften Guthaben oft ohne Kenntnis der beklagten Partei an dritte Perso... mehr lesen...
Begründung: Die klägerischen Eheleute schlossen am 11. 10. bzw 27. 10. 1989 mit der beklagten Bank zu Konto Nr 6***** einen Darlehensvertrag über S 1,100.000 (EUR 79.940,12) zu einem Zinssatz von 8 % p.a. kontokorrentmäßig ab. Die Rückzahlung des Darlehens sollte in 240 gleich hohen monatlichen Pauschalraten zu je S 9.250 (EUR 672,22), beginnend mit Jänner 1992 und endend mit Dezember 2011, erfolgen. Die voraussichtliche Laufzeit des Darlehens wurde mit 20 Jahren festgelegt. Der Da... mehr lesen...
Begründung: Mit Kreditvertrag vom 18. 6. 1993 Nr. *****671 gewährte die Beklagte dem Kläger einen Kredit in Höhe von S 180.000,-- (= EUR 13.081,11), der in 300 gleich hohen monatlichen Pauschalraten von S 1.426,-- (= EUR 103,63), beginnend mit 1. 7. 1993, endend mit 1. 6. 2018, zurückgezahlt werden sollte. Der Kläger war berechtigt, den Kredit vorzeitig zu tilgen. Hievon machte er Gebrauch und deckte die Restschuld durch eine Zahlung am 31. 7. 2001 ab. Mit Kreditvertrag Nr. *****6... mehr lesen...
Norm: BWG §32 Abs6 dritter SatzDepotG §3 Abs3KSchG §6
Rechtssatz: § 3 Abs 3 DepotG ist angesichts seines Regelungsinhalts nicht als gegenüber § 6 KSchG speziellere
Norm: anzusehen. § 6 KSchG ist uneingeschränkt auf alle rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 179/02f Entscheidungstext OGH 19.11.2002 4 Ob 179/02... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft bundesweit an zahlreichen Standorten. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung September 2000, deren Geltung jeweils schriftlich vereinbart wird. Diese enthalten nachstehende Bestimmungen, wobei die vom klagenden Verein für Konsumenteninformation (im Revisionsverfahren noch) beanstandeten Bestimmungen in Kursivschrift herausgehoben werden: Z 3 Abs 1: Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ih... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war bis zum 30. 6. 2000 Mieter der Wohnung top Nr 12 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Am 19. 4. 2000 erklärte der Antragsteller gegenüber dem Hausverwalter der Antragsgegnerin eine außergerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses per 30. 6. 2000. Mit Telefax vom 18. 5. 2000 zeigte der Antragsteller dem Rechtsvertreter der Antragsgegnerin an, dass er während der letzten 10 Jahre Aufwendungen im Umfang von ca S 1 Mio ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erteilte dem klagenden Inkassoinstitut am 12. 2. 1997 den Auftrag, eine ihm gegen Andreas B***** zustehende Forderung von US-Dollar 156.480 samt Kosten für Telefonate und Flüge von S 40.000 einbringlich zu machen. Das verwendete Inkassoauftragsformular weist auf der Vorderseite unter dem Firmenlogo der klagenden Partei (Kurzbezeichnung H*****) in relativ großem Druck folgenden Satz auf: "Ich (wir) beauftrage(n) die H***** GmbH nach den mir (uns) b... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Wien, deren Komplementär der in Wien wohnhafte Zweitbeklagte ist, schloss mit der deutschen B***** GmbH einen Vertrag über Softwarelieferungen. Ansprüche aus diesem Vertrag sollten im Zusammenhang mit einem Kredit, den die nun klagende deutsche Bank der X***** GmbH gewährt hatte, der klagenden Partei abgetreten werden. Mündlich trafen die Streitteile keine Gerichtsstandsvereinbarung, die klagende Partei übersandte de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die bescheidmäßig festgelegten Betriebszeiten des Flughafens I*****, nämlich die tägliche Betriebszeit von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr Ortszeit einerseits und von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr Ortszeit andererseits für gewerbsmäßige Flüge, die von Luftbeförderungsunternehmen gemäß §§ 102 ff LFG und von ausländischen Luftbeförderungsunternehmen, die einen bestimmten Gesamtlärmpegel nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Im Lichte der Vertragsfreiheit erscheint es durchaus zulässig, wenn sich ein Vertragspartner für den Fall des Verzugs des anderen mit dessen Gegenleistung derart absichert, dass er die Kosten, die ihm dadurch entstehen, dass er den Vertragspartner zur Einhaltung seiner Leistungsverpflichtung bewegt, auf den im Leistungsverzug befindlichen Vertragspartner überwälzt. Eine derartige Vereinbarung ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt einen Versandhandel. In dem von ihr herausgegebenen Katalog "Wo gibt's denn so was? Die Mode für Herbst und Winter 1995/96" sind unter der Überschrift "Wichtige Infos für Ihren Einkauf" in drei Spalten wichtige Informationen für Bestellung und Einkauf bei der beklagten Partei abgedruckt. Die äußerst rechte Spalte ist überschrieben mit "Sie bestimmen, wie Sie bezahlen wollen". Hier werden drei mögliche Zahlungsarten angeführt, näm... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Österreich hat und dessen Statut - auszugsweise - wie folgt lautet: "§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen ... und hat seinen Sitz in ... § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: 1) Seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus ... zu verschaffen und hiebei seine Mitglieder zu betreuen. 2) Z... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter (Nutzungsberechtigter) einer Wohnung, die im Eigentum der Antragstellerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, steht. Seit 1.1.1986 werden vom Antragsteller unter Berufung auf § 14d WGG Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge eingehoben. Die Schreiben, mit denen dem Antragsteller die erstmalige Einhebung und spätere Erhöhungen des EVB angekündigt wurden, richteten sich jeweils an die Mieter der betreffenden Wohnhausanlage und hatten - auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Februar 1992 bis 15.Oktober 1993 bei der beklagten Partei als EDV-Organisationsprogrammierer beschäftigt. Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) betrug das Grundgehalt in der Bezugsklasse für Büroangestellte in der Stufe VI C bis 31.März 1992 33.680 S, vom 1.April 1992 bis 31.März 1993 35.450 S, vom 1.April 1993 bis 31.März 1994 37.020 S und ab 1.April 1994 Der ... mehr lesen...
Norm: KSchG §6
Rechtssatz: § 6 KSchG enthält einen Katalog unzulässiger Vertragsklauseln (EvBl 1997/34). Entscheidungstexte 10 Ob 367/97m Entscheidungstext OGH 04.11.1997 10 Ob 367/97m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108692 Dokumentnummer JJR_19971104_OGH0002_0100OB00367_97M... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ArbVG §29KSchG §3KSchG §6
Rechtssatz: Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im allgemeinen "Unterschriftlichkeit", es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor. Das Erfordernis der Schriftform soll gewährleisten, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können. Entscheidungstexte... mehr lesen...