Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Lebensgefährtin buchten im September 2005 über Vermittlung eines Reisebüros für die Zeit vom 16. bis 30. Oktober 2005 eine von der Beklagten veranstaltete Pauschalreise nach Yucatan (Mexiko). Der Preis betrug jeweils 2.224 EUR; sicheres Badewetter war ein ausschlaggebendes Kriterium für die Wahl des Reiseziels. Die Halbinsel Yucatan liegt nördlich von Honduras und westlich von Kuba am nordwestlichen Rand des karibischen Meers. Sie ist ein h... mehr lesen...
Norm: KSchG §31e Abs3
Rechtssatz: Bei Reisekosten von € 42,-- pro Person und pro Tag stellt dieser Betrag das Maximum für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude dar; wird der Zweck des Urlaubes etwa zur Hälfte vereitelt, scheint ein Ersatzbetrag von € 20,-- angemessen. Entscheidungstexte 6 R 284/08v Entscheidungstext LG RIED 14.10.2008 6 R 284/08v ... mehr lesen...
Der Berufung wird t e i l w e i s e Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es einschließlich seiner bestätigten Teile zu lauten hat: „1) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei einen Betrag von € 170,-- samt 4 % Zinsen seit 31.1.2007 zu bezahlen. 2) das Mehrbegehren des Inhaltes, die beklagte Partei sei weiters schuldig, der klagenden Partei einen Betrag von € 280,-- s.A. zu bezahlen, wird abgewiesen. 3) Die klagende Partei ist schuldig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Ehepaar, das seine Ansprüche aus dem mit der beklagten Partei geschlossenen Reisevertrag der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, einem Verband iSd § 29 KSchG, zur gerichtlichen Geltendmachung abgetrat, buchte aufgrund folgenden von der beklagten Partei zu verantwortenden Informationsblatts für die Zeit vom 13. bis 27. September 2003 eine Pauschalreise (Flug, Transfer, Hotelunterbringung und Bridgeprogramm): Ein Ehepaar, das seine Ansprüche aus dem mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat über Vermittlung der Nebenintervenientin eine von der Beklagten veranstaltete Pauschalreise für die Zeit vom 26.10. bis 02.11.2005 nach Abu Dhabi mit Aufenthalt im Emirates Palace Hotel gebucht. Der Reisepreis betrug für 2 Personen einschließlich Flughafengebühr und Reiseversicherung EUR 7.519,02. Die Klägerin begehrt EUR 11.784,29 sA unter dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes und brachte vor, dass sie nicht darauf hingewiesen wo... mehr lesen...
Norm: KSchG §31e Abs3
Rechtssatz: Bei der Bemessung des Ersatzanspruches ist insbesondere auf die Schwere und Dauer des Mangels, den Grad des Verschuldens, den vereinbarten Zweck der Reise sowie die Höhe des Reisepreises Bedacht zu nehmen. Die sich vor allem am Reisepreis orientierende Formel Reisepreis/Reisedauer x voll vertane Tage x Minderungsquote versagt bei Luxusreisen, wenn der sich nach dieser Berechnung ergebende Betrag nicht mehr in e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin macht als ein Verband im Sinn des § 29 KSchG einen an sie abgetretenen Anspruch geltend. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren auf Zahlung von EUR 320,-- sA als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude; Preisminderung von EUR 408,55 sA (30 % des anteiligen „Tagespreises" für vier Tage) wurde bereits rechtskräftig zuerkannt. Die Klägerin macht als ein Verband im Sinn des Paragraph 29, KSchG einen an sie abgetretenen Anspruch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat in ihrem Reisekatalog 2004 auch eine Radreise in Jordanien in der Dauer von 8 Tagen mit einer Gesamtstreckenlänge von „ca. 270 km“ als „Gruppentour“ mit einem 21-Gang Trekkingrad angeboten, wobei für jeden Urlaubstag ein eigenes Programm vorgesehen war. So wurde für den 5. Tag eine ca. 82 km lange Fahrt entlang der Königsstraße mit dem Rad bis Petra sowie abends die Möglichkeit offeriert, in den Bergen von Petra herumzuradeln. Für den 6.... mehr lesen...
Norm: KSchG §31e Abs3
Rechtssatz: Ein Pauschalbetrag von € 15,-- pro Tag und Person als Ersatz für entgangene Urlaubsfreude ist jedenfalls angemessen, wenn bei der rund einwöchigen Radreise (durch Jordanien) nur ca. 80 Radfahrkilometer anstatt der zugesagten "ca. 270 km" zurückgelegt wurden, stellt doch die Kilometerleistung bei einer mehrtägigen Fahrradtour eine "zentrale Einzelleistung" dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §31e Abs3
Rechtssatz: Der Anspruch auf angemessenen Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude steht dem "Reisenden" zu. Die im § 31e Abs 3 KSchG als Voraussetzung für den Zuspruch eines angemessenen Ersatzes der entgangenen Urlaubsfreude normierte "Erheblichkeitsschwelle" wird durch das Fehlen von Meeressicht für die Dauer von drei Tagen sowie dem Ärger über eine Flugverspätung (17 Stunden; in dieser Zeit wurde den Reiseteilnehmern eine ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 20-22, vertreten durch Dr. Ingrid Bläumauer, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei F***** GmbH, *****, vert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger buchte am 27. 2. 2001 für sich und seine Familienangehörigen (Gattin und minderjährige Tochter) sowie für seine Mutter bei einer Mitarbeiterin des Reisebüros H***** S***** R***** GmbH für die Zeit vom 12. 8. 2001 bis 26. 8. 2001 eine von der Beklagten veranstaltete Pauschalreise „all inclusive" in die Türkei (4-Sterne-Hotel P***** Beach). Der Reisepreis betrug S 46.570 (= EUR 3.384,37). Der Kläger wählte dieses Angebot, weil im Katalog der Beklagten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia4ABGB §1323 AKSchG idF des ZivRÄG 2004 §31e Abs3
Rechtssatz: Bereits vor Inkrafttreten des ZivRÄG 2004 bestand in Fällen schwerwiegender Mängel einer Reiseveranstaltung ein durchsetzbarer Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude. Für diesen Anspruch reicht leichtes Verschulden des Reiseveranstalters aus. Entscheidungstexte 5 Ob 242/04f Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger buchte für sich und seine Freundin, die Zweitklägerin, bei Angelika H*****, einer Mitarbeiterin der P***** GmbH, für die Zeit vom 30. Juni 2001 bis 21. Juli 2001 eine von der Beklagten veranstaltete Pauschalreise nach Indonesien (Tauchurlaub samt Flug, Vollpension und Getränken im Derawan Dive Resort). Der Reisepreis betrug ATS 154.540 (EUR 11.230,86). Der Erstkläger ist "Padi Assistent Instructor". Er hatte schon wiederholt Tauchurlaube absolvi... mehr lesen...