Norm
KSchG §31e Abs3Rechtssatz
Ein Pauschalbetrag von € 15,-- pro Tag und Person als Ersatz für entgangene Urlaubsfreude ist jedenfalls angemessen, wenn bei der rund einwöchigen Radreise (durch Jordanien) nur ca. 80 Radfahrkilometer anstatt der zugesagten "ca. 270 km" zurückgelegt wurden, stellt doch die Kilometerleistung bei einer mehrtägigen Fahrradtour eine "zentrale Einzelleistung" dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:2006:RRD0000024Dokumentnummer
JJR_20060321_LG00469_00600R00057_06H0000_004