Norm
ABGB §1293Rechtssatz
Bereits vor Inkrafttreten des ZivRÄG 2004 bestand in Fällen schwerwiegender Mängel einer Reiseveranstaltung ein durchsetzbarer Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude. Für diesen Anspruch reicht leichtes Verschulden des Reiseveranstalters aus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ErheblichkeitsschwelleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119581Im RIS seit
23.12.2004Zuletzt aktualisiert am
03.05.2013