Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte errichtete eine Wohnhausanlage. Die Kläger, welche damals auf der Suche nach einer geeigneten Eigentumswohnung waren, wurden auf das Bauvorhaben durch ein Baustellenschild aufmerksam. Die Zweitklägerin kontaktierte daraufhin die Erstbeklagte und erhielt in der Folge ein Schreiben der Zweitbeklagten, worin diese darüber informierte, dass sie eine Schwestergesellschaft der Erstbeklagten sei, mit dieser eine Bürogemeinschaft führe und exklusiv mit ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte kaufte mit Kaufvertrag vom 22. 1. 2008 vom Nebenintervenienten die Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** S*****, bestehend aus dem Grundstück *****. Auf dieser Liegenschaft ist ein Mehrfamilienhaus in Form eines „finnischen Blockhauses“ errichtet. Die Klägerin war als Doppelmaklerin für beide Vertragsparteien tätig und vermittelte den Kauf. Der Nebenintervenient verfasste zunächst für die Klägerin eine Objektbeschreibung, in welcher er die Grundflächen als ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nahm Hans-Peter B***** im Anlassverfahren auf Zahlung von Provision für die Vermittlung eines Liegenschaftsverkaufs in Anspruch. Der Erfolg ihrer Vermittlungstätigkeit bestand darin, Herrn B***** ein Kaufanbot ihrer 25-%igen Gesellschafterin Sigrid M*****, der geschiedenen Gattin ihres Geschäftsführers, zu unterbreiten. Hans-Peter B***** nahm das Angebot nicht an. Das Landesgericht Wiener Neustadt änderte das klagsstattgebende Urteil des Bezirksgerichts M... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin ihres am 6. 10. 2003 verstorbenen Gatten Rudolf S***** (in der Folge: Makler). Dieser betrieb das Gewerbe eines Immobilienmaklers. Ihm war bekannt, dass der „Alpengasthof K*****" zu kaufen war. Er schaltete deshalb am 31. 8. 2002 in der allgemeinen Hotel- und Gaststättenzeitung folgendes Inserat: „Hervorragendes Alpengasthaus im Schigebiet der Kitzbühler Alpen/Tirol zu verkaufen. Preis VHS. Kapitalnachweis erforderlich. (...)". Auf die... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 5. 2003 schloss die Firma „M***** & W***** GmbH" (richtig wohl: Ing. M***** W***** Gesellschaft mbH & Co KG) als seinerzeitige Eigentümerin des Grundstückes ***** in EZ ***** GB *****, auf welchem diese ein Reihenhausprojekt errichtete, mit der Klägerin einen Maklervertrag zum Verkauf des Reihenhauses Top I 2 dieser Wohnanlage. Die Klägerin inserierte dieses Haus in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift „Immobilienwelt", wodurch der Beklagte Kenntnis von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt EUR 6.120,-- und bringt dazu im Wesentlichen vor, die Beklagte habe sie als Käuferin mit der Vermittlung eines Einfamilienhauses in Bad Vöslau beauftragt. Sie habe der Beklagten eine Liegenschaft in Bad Vöslau vermittelt und den Kaufpreis mit EUR 220.000,-- bekannt gegeben. Die Beklagte habe die Liegenschaft am 28. 8. 2003 im Beisein der Verkäufer und eines Vertreters der Klägerin besichtigt; sie habe einen Besichtigungsschein unterfertigt. ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist alleiniger Komplementär einer KG, die ua eine Eigentumswohnung verwaltet. Der Beklagte vermittelte einen Mietvertrag über diese Wohnung, ohne den beiden Mietern diese Verhältnisse schriftlich mitzuteilen. Die Mieter traten ihren Anspruch auf Rückforderung der dem Beklagten bezahlten Provision von 1.254,53 EUR der klagenden Partei, einem im § 29 KSchG genannten Verband, ab. Der Beklagte ist alleiniger Komplementär einer KG, die ua eine Eigentumswohnung... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1KSchG §30b
Rechtssatz: Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden
Gründe: sind beachtenswert im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG. Entscheidungstexte 1 Ob 142/03v Entscheidungstext OGH 17.10.2003 1 Ob 142/03v ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die wegen der bevorstehenden Scheidung eine Wohnung suchte, nahm mit der Klägerin im August 2000 aufgrund eines Inserats über den Verkauf einer Eigentumswohnung Kontakt auf. Nachdem der Beklagten ein ihr gezeigtes Objekt nicht gefallen hatte, besichtigte sie am 18. 8. 2000 mit einer Mitarbeiterin der Klägerin eine Eigentumswohnung, die ihr sehr gut gefiel. Die Beklagte besichtigte das Objekt in der Folge noch zweimal ohne Beteiligung von Leuten der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung über die Revision nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung über die Revision nicht von der Lösung einer ... mehr lesen...
Norm: KSchG §1 Abs1 Z2KSchG §30b
Rechtssatz: § 30b KSchG ist nur anzuwenden, wenn der Käufer die Liegenschaft gekauft hat, um dort seinen Hauptwohnsitz und nicht auch die Betriebsstätte seines Unternehmens zu begründen. Gehört ein Geschäft nämlich teils zur privaten, teils zur unternehmerischen Sphäre, so ist es zur Gänze als Unternehmensgeschäft zu werten. Entscheidungstexte 4 Ob 135/01h ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bMaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Die Provisionsminderung wegen eines Verstoßes gegen § 30b Abs 1 KSchG kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Geschäft nicht anders abgewickelt worden wäre, hätte der Auftraggeber ein Hinweisblatt ausgefolgt erhalten. Es ist vielmehr zu prüfen, in welchem Maß die dadurch bedingte Minderung der Verdienstlichkeit eine Minderung der Provision rechtfertigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt das Immobilienmaklergewerbe. Sie erhielt von Rechtsanwalt Dr. Carl B***** einen Vermittlungsauftrag für die Liegenschaft K*****. Rechtsanwalt Dr. Carl B***** handelte als Vertreter von Otto Z*****, dem Eigentümer der Liegenschaft. Zwischen der Klägerin und Dr. Carl B***** wurde vereinbart, dass der Verkäufer keine Provision zu zahlen habe. Die Klägern schaltete in der "Murtaler Zeitung" und in der "Obersteirischen Zeitung" ein Inserat mit folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die V***** Projekt***** Gesellschaft mbH (in der Folge kurz Projekt GmbH) kaufte von einem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Kunden der V***** W***** eine Liegenschaft samt Haus zum Zwecke des Weiterverkaufs. Die Projekt GmbH ist eine 100 %-ige Tochterfirma der V***** Vermietungs- *****gesellschaft mbH (in der Folge kurz Vermietungs GmbH). Diese Gesellschaft ist ebenso wie die klagende Partei eine 100 %-ige Tochter der V*****bank AG (in der Folge kurz B... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich ihrer Scheidung kamen die Beklagte und ihr Ehemann überein, die gemeinsame Ehewohnung zu verkaufen. Die Beklagte ließ die Eigentumswohnung von verschiedenen Immobilienbüros zunächst um 4,1 Mio S und später um 3,99 Mio S zum Verkauf anbieten. Daneben inserierte sie die Wohnung in der Zeitschrift "Bazar", und zwar sechsmal um 3,8 Mio S und dreimal um 3,7 Mio S. In den Inseraten wurde jeweils darauf hingewiesen, dass im Kaufpreis eine Luxuseinbauküche mitenth... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, deren Aktienmehrheit (66,7 %) die ***** P***** AG (im Folgenden kurz P***** AG genannt) besitzt, ist Immobilienmakler und -verwalter. Sie wurde von der P*****gesellschaft mbH (im Folgenden nur mehr Fa P***** genannt) als außerbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft ***** W***** - allein - mit der Verwaltung und der Vermittlung des Verkaufs dieses Objekts betraut und bot es mit Schreiben vom 24. 2. 1998 dem Geschäftsführer der erstbekla... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bKSchG §31 Abs2MaklerG §6 Abs4
Rechtssatz: § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG normiert eine besondere Aufklärungspflicht. Gemäß § 30b KSchG ist, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, die Aufklärung vor Abschluss des Maklervertrages vorzunehmen. Diese Regelung stellt gemäß § 31 Abs 2 KSchG zwingendes Recht dar, von dem nicht zu Lasten des Verbrauchers abgegangen werden darf und ist eine typische Verbraucherschutzvorschrift, die besti... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Inhaber der nicht protokollierten Firma I***** und vermittelte der Antragstellerin den Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung im Haus ***** in*****. Dieses Haus steht im Eigentum der I***** GesmbH & Co KEG. Die Kommanditisten dieser KEG sind unter anderem die Mutter des Antragsgegners mit 12,5 % der Stammeinlage. Persönlich haftende Gesellschafterin und gleichzeitig alleinige Geschäftsführerin der KEG ist die I***** GesmbH, die 1... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bKSchG §31 Abs2
Rechtssatz: § 30b KSchG ist insoweit zwingendes Recht, als von dieser Bestimmung nicht zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden darf. Entscheidungstexte 10 Ob 335/98g Entscheidungstext OGH 23.10.1998 10 Ob 335/98g Veröff: SZ 71/177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:R... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bMaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Eine Mäßigung des Provisionsanspruches nach § 30b KSchG in Verbindung mit § 3 Abs 4 MaklerG hat nur dann zu erfolgen, wenn die Verdienstlichkeit des Maklers durch diesen Pflichtverstoß geringer als ohne diesen einzustufen ist; dies ist immer im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen des Auftraggebers zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bMaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches im Sinne des § 3 Abs 4 MaklerG erfordert entsprechende Prozeßbehauptungen, die Bezifferung des Anspruches und - im Passivprozeß - die Erhebung einer entsprechenden Einwendung. Eine amtswegige Berücksichtigung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 10 Ob 335/98g Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Immobilienmaklerin in der Rechtsform einer GmbH. Mit einem ihrer Geschäftsführer namens Anton L***** besichtigte die Klägerin, welche Interesse am Kauf einer Wohnung hatte, 1996 zunächst drei Wohnungen, wobei ihr L***** jeweils schriftliche Aufstellungen über die Höhe der jeweils anfallenden Vermittlungsprovisionen, Vertragskosten und Steuern ausfolgte. Zu dieser Zeit wollte auch Astrid M***** ihre Eigentumswohnung in Z***** verkaufen, wo... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b
Rechtssatz: Bei § 30b KSchG handelt es sich um eine typische Verbraucherschutzvorschrift. Entscheidungstexte 10 Ob 335/98g Entscheidungstext OGH 23.10.1998 10 Ob 335/98g Veröff: SZ 71/177 5 Ob 49/00t Entscheidungstext OGH 05.09.2000 5 Ob 49/00t Veröff: SZ 73/134 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bMaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Die Aushändigung entsprechend vorformulierter Merkblätter, Hinweisblätter oder Formblätter kann in der Praxis genügen, sofern sie alle im Gesetz genannten Angaben enthalten. Eine Verletzung der in § 30b KSchG normierten Pflicht kann zu Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers bzw zu seinem Recht, Minderung der Provision entsprechend der geringeren Verdienstlichkeit des Maklers nach § 3 Abs 4 MaklerG... mehr lesen...