Vgl auch; Beisatz: Durch die besondere Aufklärungspflicht sollen dem Verbraucher die finanziellen Belastungen bewusst gemacht werden. Dazu gehören neben den Kosten der Vertragserrichtung etwa die Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Dauerbelastung durch Kredite, Hypothekendarlehen, aber auch neben der Gesamtbelastung der effektive Jahreszinssatz, Anzahl, Höhe und Fälligkeiten der rückzuzahlenden Teilbeträge. (T1); Veröff: SZ 2006/113