Rechtssatz: Die rechtlich zulässigen Grenzwerte für die Verhängung einer Milchliefersperre orientieren sich an geometrischen Mittelwerten und nicht an Einzelergebnissen. Es kann nur dann mit der aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden, wenn zwischen zwei Einzelergebnissen ein gewisser zeitlicher Abstand eingehalten wird. Eine Zeitspanne von vier Tagen zwischen den Einzelergebnissen erscheint keinesfa... mehr lesen...
1. Mit angefochtenem Bescheid wurde dem Betrieb E M, K, ab Zustellung dieses Bescheides untersagt, Rohmilch aus seinem landwirtschaftlichen Betrieb als Lebensmittel in Verkehr zu bringen (sowie kein Ab-Hof-Verkauf, keine Direktvermarktung usw), und wurde festgelegt, dass aus dieser Rohmilch keine Erzeugnisse (wärmebehandelte Konsummilch, Erzeugnisse auf Milchbasis usw) hergestellt werden dürfen (Spruchpunkt I. 1.). Weiters wurde angeordnet, dass die in Punkt 1. getroffene Verfügung solange... mehr lesen...
Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Da es rechtsstaatlichen Grundsätzen fundamental zuwider laufen würde, wenn der ? selbst weder demokratisch legitimierte noch politisch verantwortliche ? UVS nach autonomer Substituierung der erforderlichen sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen anstelle der iSd Art20 Abs1 B-VG obersten V... mehr lesen...
Die erste Instanz erließ gegenüber der Almgenossenschaft H Alm einen Bescheid mit dem Spruch: , dass dieser Almgenossenschaft, vertreten durch ihren Obmann, auf Grund der bakteriologischen Belastung des Wassers aus der Almgenossenschaft H Alm die Installation einer Entkeimungsanlage (Dauerchlorierung oder UV-Desinfektionsanlage) vorgeschrieben wird und setzte zur Erfüllung eine Frist bis 30.06.2006. Sie stützte sich begründend auf eine Begutachtung der am 02.06.2005 gezogenen Trinkwasserprob... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 5 Z 5 Trinkwasserverordnung (TWV) hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, soweit bei Untersuchungen des Wassers die Nichteinhaltung der mikrobiologischen oder chemischen Anforderungen gemäß Anhang I Teil A und B festgestellt wurde, unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Qualität des Wassers zu ergreifen. Der Landeshauptmann hat nach § 39 Abs 1 LMSVG bei Wahrnehmung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschreibungen die nach Art de... mehr lesen...