Entscheidungen zu § 20 KflG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2008/1/24 2004/03/0007

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A Kraftfahrlinienbetriebsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit dem Sitz in Wien als Konzessionsinhaber der Kraftfahrlinie Wien - Kladovo entgegen § 20 Z 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG), wonach die Kraftfahrlinie während der gesamten Berechtigungsdauer d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.2008

RS Vwgh 2008/1/24 2004/03/0007

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §20;KflG 1999 §22 Abs2;KflG 1999 §22;KflG 1999 §25;KflG 1999 §47 Abs1 idF 2002/I/077;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung begeht gemäß § 47 Abs 1 KflG, "wer gegen die Bestimmungen des § 20 verstößt". Der im II. Abschnitt des KflG ("Bestimmungen über Berechtigungen") enthaltene § 20 leg cit regelt ausschließlich "Pflichten des Berechtigungsinhabe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2008

RS Vwgh 2008/1/24 2004/03/0007

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §20;KflG 1999 §22 Abs2;KflG 1999 §25;KflG 1999 §3 idF 2002/I/077;KflG 1999 §45 Abs1;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 22 Abs 2 letzter Satz KflG, wonach der Betriebsführer der Aufsichtsbehörde "in gleicher Weise wie der Konzessionsinhaber verantwortlich" ist, kann nicht entnommen werden, dass den Konzessionsinhaber die im § 20 KflG normierten "Pflic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/26 2004/03/0217

Dem Beschwerdeführer war mit Bescheid des Landeshauptmannes für Kärnten vom 23. April 2001 "gemäß §§ 7, 15, 16, 18 und 38 des Kraftfahrliniengesetzes - KflG, BGBl I Nr 203/1999", die Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Berg im Drautal - Greifenburg - Emberger Alm mit Rufbussen auf einem näher bezeichneten Streckennetz samt Teilstrecken bis zum 30. April 2011 erteilt worden. In diesem Bescheid wurden gemäß § 16 Abs 1 und 2 KflG näher bezeichnete Auflagen vorgeschrieben. Der Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2007

RS Vwgh 2007/4/26 2004/03/0217

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §56;KflG 1999 §20;KflG 1999 §25;
Rechtssatz: § 25 KflG legt die Schriftform hinsichtlich einer Verwarnung, die Basis für einen Widerruf der Berechtigung zum Betrieb einer Kraftfahrlinie sein soll, fest, verlangt aber nicht, dass die "schriftliche Verwarnung" durch Bescheid erfolgen müsse. Dies ist auch nicht aus dem E vom 16. Ok... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2007

RS Vwgh 2007/4/26 2004/03/0217

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §13 Abs3;AVG §56;KflG 1999 §20 Z4;KflG 1999 §25;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde wäre gemäß § 13 Abs 3 AVG verpflichtet gewesen, ein Verbesserungsverfahren einzuleiten, falls sie der Auffassung gewesen sei, der Antrag des Berufungswe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2007

TE Vwgh Beschluss 2003/12/15 2002/03/0061

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Jänner 2002 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 25 iVm § 20 Z 1 KflG hinsichtlich der mit Bescheid vom 18. Juni 1997 erteilten Konzession für die österreichische Teilstrecke der internationalen Kraftfahrlinie Linz - Belgrad die erste schriftliche Verwarnung erteilt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Aufsichtsbehörde gemäß § 25 leg. cit. die Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie widerrufen könne, wen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.12.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/16 2001/03/0327

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gegenüber gemäß § 25 i.V.m. § 19 Abs. 2 und § 20 Z. 1 Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/99 (KflG), hinsichtlich der mit Bescheid vom 14. August 2000 erteilten Konzession zum Betrieb der österreichischen Teilstrecke der internationalen Kraftfahrlinie Wien - Arandelovac die "2. schriftliche Verwarnung" ausgesprochen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Berechtigung zum Betrieb einer Kraftfahrlinie gemäß § 25 le... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.10.2003

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