RS Vwgh 2008/1/24 2004/03/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2008
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1999 §20;
KflG 1999 §22 Abs2;
KflG 1999 §25;
KflG 1999 §3 idF 2002/I/077;
KflG 1999 §45 Abs1;

Rechtssatz

Der Bestimmung des § 22 Abs 2 letzter Satz KflG, wonach der Betriebsführer der Aufsichtsbehörde "in gleicher Weise wie der Konzessionsinhaber verantwortlich" ist, kann nicht entnommen werden, dass den Konzessionsinhaber die im § 20 KflG normierten "Pflichten des Berechtigungsinhabers" nicht mehr treffen würden. Vielmehr unterliegen beide Unternehmen der Aufsicht der nach § 45 in Verbindung mit § 3 KflG zuständigen Aufsichtsbehörden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004030007.X04

Im RIS seit

20.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten