Begründung: Sachverhalt: Die Bf. verursachte am 27.2.2001 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall, weshalb die BH Innsbruck am 14.3.2001 gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 12.000,-- (ca. EUR 872,--) verhängte. Dieses Straferkenntnis wurde von der Bf. nicht angefochten. Am 28.6.2001 verurteilte das BG Hall in Tirol die Bf. gemäß § 88 (1) und (3) StGB wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen ... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein verhängte über Bane O***** mit (rechtskräftiger) Strafverfügung vom 17. September 2002, Zl VK-18462-2002, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 FSG eine Geldstrafe von 363 EUR, weil er am 31. August 2002 im Gemeindegebiet von Kufstein den PKW mit dem amtlichen Kennzeichen ***** gelenkt hatte, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung der betreffenden Klasse oder Unterklasse zu sein. Mit (nach... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §28StVO §99 Abs6 litcMRK Art7
Rechtssatz: Die teleologische Reduktion des Subsidiaritätsgebotes des § 99 Abs 6 lit c StVO für Verwaltungsübertretungen kommt nicht in Betracht, weil solcherart der Anwendungsbereich der gesetzlich verdrängten Strafvorschrift über die Wortlautgrenze hinaus erweitert würde. Entscheidungstexte 12 Os 26/04 Entscheidungstext OGH 27.05.2004... mehr lesen...
Norm: FSG §37 Abs1FSG §1 Abs3StGB §28StGB §1367.ZPMRK Art4 Abs1StVO §99 Abs6 litc
Rechtssatz: Der Verwaltungsstraftatbestand nach § 37 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 FSG und der Tatbestand des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 StGB unterscheiden sich in den jeweils wesentlichen Tatbestandsmerkmalen grundlegend voneinander und konkurrieren daher echt. Die Bestrafung wegen Verwirklichung beider Tatbestände verstößt nicht gegen Art 4 Abs 1 7.ZPM... mehr lesen...
Gründe: Mit (in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 19. Oktober 1995, ZI VerkR 96-10869-1995-Kb, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über Walter F***** wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO gemäß § 99 Abs 1 lit a StVO eine Geldstrafe von 14.000 S und wegen jener nach § 20 Abs 2 StVO gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine solche von 500 S, weil er am 21. Mai 1995 um 14.35 Uhr seinen PKW Hyundai S-Coupe, Kennzeichen *****, auf der Haltberg Gemeindes... mehr lesen...
Gründe: Laut Anzeige des Gendarmeriepostens Grieskirchen vom 6. August 1995 (S 5 ff) ereignete sich am 9. Juli 1995 auf der Kienwiesen Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, bei dem der von Gerhard S***** gelenkte PKW, gegen den von Michael K***** gelenkten Mähdrescher, stieß. Der nach diesem Unfall durchgeführte Alkomattest ergab bei Gerhard S***** einem Atemluftwert von 0,67 mg/1, was einem Blutalkoholgehalt von 1,34 Promille entspricht (S 17). Auf Grund dieser Anzeige wurden gegen G... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck verhängte über Veronika F***** mit (sogleich in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 14. März 2001, Zl Vst.-191397/01A, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO nach § 99 Abs 1 (offenbar gemeint: lit a) StVO eine Geldstrafe von 12.000 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen. Die Verwaltungsakten enthalten keine schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnisses. Der am selben Tag (... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z9 litbStVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litbStVO §99 Abs6 litc7.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand (§ 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO) und der dadurch fahrlässig verschuldeten Tötung oder Körperverletzung (§ 81 Abs 1 Z 2 oder § 88 Abs 1 und Abs 3 iVm § 81 Z 2 StGB) wird die Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 14.000,--. Der Bf. erhob keine Berufung gegen diesen Bescheid. 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß Paragraph 5, (1) in Verbindung mit Paragraph 99, (1) (a)... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 6.6.1996 verursachte der Bf. unter dem Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Der Bf. beging Fahrerflucht und stellte sich erst Stunden später der Polizei. Am 13.12.1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Pölten wegen mehrerer Delikte eine Geldstrafe in Höhe von ATS 22.010,--. Dieser Betrag inkludierte eine Geldstrafe gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO in Höhe von ATS 9.000,--. Am 18.3.1997 wu... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Schneefahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von CHF 200,-- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. wegen fahrlässiger Körperv... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Fahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von SFr 200,- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. ein Strafbefehl erlassen und sie... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81 Z2StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litcVStG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Konventionsorgane bezweckt Art 4 7.ZPMRK die Vermeidung der Wiederholung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Art 4 7.ZPMRK bezieht sich nicht auf dieselbe strafbare Handlung, sondern vielmehr auf ein erneutes Verfahren bzw eine erneute Bestrafung wegen ... mehr lesen...