Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage ab; der Rekurs der beklagten Partei gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts ist unzulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Nach ständiger Rechtsprechung trifft jeden, der eine seiner Verfügung unterliegende Anlage dem Zutritt eines Personenkreises eröffnet oder auf seinem Grun... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt das Freizeitzentrum in *****, in dem sich ua eine Squashanlage befindet, der im Oktober 1990 die Benützungsbewilligung erteilt wurde. Am 5. 7. 1999 ereignete sich in dieser Anlage auf dem Court Nr. 3 ein Unfall, bei dem der Kläger verletzt wurde. Beim Versuch, im Zurücklaufen einen Ball zu spielen, stieß der Kläger gegen die Türe der Glaswand des Platzes. Dabei zerbrach das Türglas in eine Vielzahl von Bruchstücken, weshalb der Kläger stürzte und ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 6. 1994 gegen 2 Uhr fuhr Helmut R***** als Lenker eines von der Klägerin gehaltenen LKW in Klagenfurt auf der St. Veiter Straße stadtauswärts. Er beabsichtigte, unter Benützung der B 83 in Richtung St. Veit weiterzufahren. Wegen Bauarbeiten, mit deren Durchführung die Beklagte von der Ö***** AG beauftragt worden war, wurden die aus Klagenfurt in Richtung St. Veit fahrenden Fahrzeuge auf die Zollfeldstraße L 71 umgeleitet. Diese Umleitung des Verkehrs erfolgte ü... mehr lesen...
Der Kläger besuchte am 2. 11. 1980 als zahlender Zuschauer in der Sportstätte der Beklagten im Stadion K ein Meisterschaftsspiel zwischen den Eishockeymannschaften der Beklagten und des Sportvereins F. Dabei wurde er von dem in die Zuschauerränge fliegenden Puck am Mund getroffen und verletzt. Er verlor einen Schneidezahn. Die Lücke mußte durch eine dreiteilige Brücke saniert werden. Der Kläger begehrt min. den Ersatz der Zahnbehandlungskosten von 19 656 S, die Zahlung eines Schmerzen... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E in die Bundesstraße 303 ein, um nach links in Richtung H einzubiegen. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Die Bundesstraße 303 war (glei... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10B-VG Art10B-VG Art11StVO §43StVO §44StVO §94StVO §94bStVO §94e
Rechtssatz: Die Vollziehung der Angelegenheiten der Straßenpolizei ist mit Ausnahme der gemäß § 94 Z 1 und 2 StVO beim Bund verbliebenen Kompetenzen Landessache; Anordnungen, die infolge Erklärung einer Bundesstraße zur Vorrangstraße aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für die Benützer einer die Vorrangstraße kreuzenden Straße erfor... mehr lesen...
Norm: StVO §94 litb
Rechtssatz: Es ist Sache der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, gemäß § 94 lit b StVO in Erfüllung der Aufgabe des Landes die entsprechenden Vorschriften zu erlassen und ihre Kundmachung durch Straßenverkehrszeichen anzuordnen. Entscheidungstexte 1 Ob 29/83 Entscheidungstext OGH 21.09.1983 1 Ob 29/83 Veröff: SZ 56/134 = ZVR 1984/256 S 263 ... mehr lesen...
Am 18. April 1974 stießen in Graz auf der Kreuzung Opernring-Franz Graf-Allee die von Dr. Eldrid A und Zvonimir K gelenkten PKW zusammen. Der aus der Franz Graf-Allee kommende Lenker Zvonimir K war im Nachrang, weil 23 m vor der Kreuzung auf einer 3 m hohen Standsäule das Gefahrenzeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die in der Folge zitiert wird) am rechten Gehsteigrand angebracht war. Im Bereich des nordöstlichen Gehsteigrandes der Franz... mehr lesen...
Norm: StVO §1StVO §19 AIIb2StVO §94 ff
Rechtssatz: Der Wirkungsbereich eines vom Erhalter einer Straße ohne öffentlichen Verkehr aufgestellten Verkehrszeichens bezieht sich jedenfalls nur auf den Bereich dieser Straße. Durch solche Verkehrszeichen werden die Vorrangverhältnisse auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht geändert. Entscheidungstexte 2 Ob 225/78 Entscheidungstext OGH 30.01... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §44bStVO §94 ff
Rechtssatz: Maßnahmen wegen bereits eingetretener oder zu erwartender Elementarereignisse sind nicht mehr unter den Begriff der Instandhaltung der Straße zu subsumieren. Eine Haftung nach § 11 BStG 1948 kann nur dann in Frage kommen, wenn der Straßenerhalter etwa die Errichtung vorgesehener Lawinenschutzbauten vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert hatte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 21. Dezember 1966 kippte ein von Josef P. gelenktes, im Eigentum der Klägerin stehendes Sonderfahrzeug für Fertigbeton bei der Durchfahrt durch die S.-Straße in G. um, während es wegen einer von der Beklagten auf der rechten Fahrbahnhälfte unterhaltenen Baustelle die linke Fahrbahnhälfte benützte. Die Klägerin begehrte von der Beklagten den Ersatz der ihr dadurch entstandenen, zuletzt mit 48.490.60 S errechneten Schäden. Hiezu brachte sie vor, daß den Schadensfall die Beklagte au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1311 IIaStVO §90StVO §94
Rechtssatz: Die Beobachtung behördlicher Anordnungen für die Bauführung allein schließt die Verpflichtung zu weitgehender, durch die Umstände bedingter Vorsicht nicht aus. Entscheidungstexte 2 Ob 291/67 Entscheidungstext OGH 10.11.1967 2 Ob 291/67 2 Ob 224/69 Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Norm: oö LStVG 1936 §8oö LStVG 1946 §14StVO 1960 §43StVO 1960 §94StVO 1960 §98
Rechtssatz: Haftung der Gemeinde für den Zustand und für die Anbringung von Verkehrszeichen bei einem Ortschaftsweg. Entscheidungstexte 2 Ob 393/65 Entscheidungstext OGH 17.12.1965 2 Ob 393/65 Veröff: JBl 1966,317 = ZVR 1966/287 S 278 8 Ob 25/74 Ents... mehr lesen...