Mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Feber 1994 wies die belangte Behörde den mit Eingabe der Beschwerdeführerin vom 5. Oktober 1993 gestellten Antrag, ihr zum Zweck der Beförderung von Gütern verschiedener, näher bezeichneter Art für mehrere nach dem Kennzeichen bestimmte Lastkraftfahrzeuge (jeweils mit Anhänger) eine Ausnahmebewilligung von dem auf der B 312 Loferer Straße bestehenden sektoralen Fahrverbot zu erteilen, gemäß §§ 45 Abs. 2a und 94a Abs. 1 StVO 1960 ab. In der Begründ... mehr lesen...
Mit Schriftsätzen vom 19. September 1993 sowie 25. Oktober 1993 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, ihr zum Zwecke der Beförderung von Aluminiumprofilen, Holz, Blech sowie Gütern aller Art für mehrere nach dem Kennzeichen bestimmte Kraftfahrzeuge eine Ausnahmebewilligung von dem auf der B 312 Loferer Straße bestehenden sektoralen Fahrverbot zu erteilen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid vom 4. Feber 1994 wies die belangte Behörde den genannten Antrag der Beschwerdeführerin, so... mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: Sektorales Fahrverbot LKW Tir Loferer Straße B312 1993;StVO 1960 §45 Abs2a;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995030272.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: Sektorales Fahrverbot LKW Tir Loferer Straße B312 1993;StVO 1960 §43 Abs2 lita;StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §45 Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/17 95/03/0269 2
(hier: Baummaterialien) Stammrechtssatz Der Hinweis auf die bei Nichtdurchführung der beabsichtigten Transporte zu befürc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den "mit Eingabe vom 11.10.1993 bzw. 10.12.1993" gestellten Antrag der Beschwerdeführerin, ihr zum Zwecke der Beförderung von Gütern verschiedenster Art für bestimmte Lastkraftfahrzeuge "einschließlich mitgeführten Anhänger" eine Ausnahmebewilligung von dem auf der B 312 Loferer Straße bestehenden sektoralen Fahrverbot zu erteilen, gemäß §§ 45 Abs. 2a und 94a Abs. 1 StVO 1960 ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den mit Eingabe vom 29. September 1993 gestellten Antrag der Beschwerdeführerin, ihr zum Zwecke der Beförderung von Bruchglas für ein bestimmtes Lastkraftfahrzeug eine Ausnahmebewilligung von dem auf der B 312 Loferer Straße bestehenden sektoralen Fahrverbot zu erteilen, gemäß §§ 45 Abs. 2a und 94a Abs. 1 StVO 1960 ab. In der Begründung: verneinte die belangte Behörde das Vorliegen eines erheblichen öffentlichen Interesses an den... mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: Sektorales Fahrverbot LKW Tir Loferer Straße B312 1993;StVO 1960 §43 Abs2 lita;StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §45 Abs2a;
Rechtssatz: Der Hinweis auf die bei Nichtdurchführung der beabsichtigten Transporte zu befürchtenden wirtschaftlichen Folgen allein vermag am Fehlen eines öffentlichen Interesses nichts... mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: Sektorales Fahrverbot LKW Tir Loferer Straße B312 1993;StVO 1960 §43 Abs2 lita;StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §45 Abs2a;
Rechtssatz: Das Vorbringen, welches nicht erkennen läßt, weshalb Bruchglas, Altpapier und sonstige Abfallarten aus Vorarlberg nur in "Betrieben Ostösterreichs" einer Wiederverwertung zu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2a;StVO 1960 §45 Abs2b;
Rechtssatz: Das Vorbringen, "wirtschaftlich gezwungen" zu sein, "ein Transportunternehmen in Liquidation zu führen und sämtliche Mitarbeiter zu entlassen was für die ganze Region gravierende Nachteile mit sich brächte", ist nicht geeignet, die Annahme eines "erheblichen öffentlichen Interesses" iSd § 45 Abs 2a StVO zu begründen. Das... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 4. April 1991 wurde der Antrag der erstbeschwerdeführenden Transportgesellschaft vom 20. Februar 1991 (mit Nachtrag vom 7. März 1991) zum Zwecke der Beförderung von Gipsplatten (als Werksfrächter der zweitbeschwerdeführenden Partei) mit zwei bestimmten Lkw mit einem jeweils höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 38 t um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung von dem auf der Drautal Straße B 100 mit der Verordnung der Bezi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2a;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991030264.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...