RS Vwgh 1996/4/17 95/03/0269

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Veröffentlicht am 17.04.1996
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Index

L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung Nachtfahrverbot
Tirol
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

Sektorales Fahrverbot LKW Tir Loferer Straße B312 1993;
StVO 1960 §43 Abs2 lita;
StVO 1960 §45 Abs2;
StVO 1960 §45 Abs2a;

Rechtssatz

Das Vorbringen, welches nicht erkennen läßt, weshalb Bruchglas, Altpapier und sonstige Abfallarten aus Vorarlberg nur in "Betrieben Ostösterreichs" einer Wiederverwertung zugeführt werden können, tut nicht die unbedingte Notwendigkeit der Fahrten dar, für die die Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs 2a StVO beantragt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995030269.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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