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L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotNorm
Sektorales Fahrverbot LKW Tir Loferer Straße B312 1993;Rechtssatz
Das Vorbringen, welches nicht erkennen läßt, weshalb Bruchglas, Altpapier und sonstige Abfallarten aus Vorarlberg nur in "Betrieben Ostösterreichs" einer Wiederverwertung zugeführt werden können, tut nicht die unbedingte Notwendigkeit der Fahrten dar, für die die Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs 2a StVO beantragt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995030269.X01Im RIS seit
12.06.2001