1 Mit Bescheid vom 10. Oktober 2018 wies die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung den Antrag der revisionswerbenden Partei vom 19. Juli 2018 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Fahrverbot für Lastkraftwagen mit über 3,5 t Gesamtgewicht auf der B1 - Wiener Straße am ehemaligen Grenzübergang Walserberg-Bundesstraße gemäß § 45 Abs. 1 StVO ab. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg mit gegenständlich angefochtenem Erkenntnis als un... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Dezember 2006 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot auf der B 317, betreffend Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, in Hinsicht auf eine Reihe von dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeugen keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in ei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs1;StVO 1960 §45 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/02/0059 E 31. Juli 1998 VwSlg 14949 A/1998 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung an einen nach Name und Zahl nicht bestimmten Personenkreis (hier: für eine ungewisse Anzahl von Transporten bzw. Transportfahrzeugen) kommt nicht in Frage. Hiefür bedür... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 25. März 2002 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Bewilligung zum Befahren einer näher bezeichneten Brücke (mit einer Gewichtsbeschränkung von 25 Tonnen) sowie einer gleichfalls näher bezeichneten öffentlichen Wegparzelle (mit einer Gewichtsbeschränkung von 18 Tonnen) mit mehreren, jeweils dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeugen erteilt. Im Spruch: dieses Bescheides findet... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs2;StVO 1960 §45 Abs1;StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;StVO 1960 §98 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/02/0039 B 31. März 1993 RS 1
(Hier: Ohne den letzten Satz; Um eine solche Formalpartei handelt
es sich nach § 98 Abs. 1 StVO 1960 beim ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 1996 wurde der Antrag der Beschwerdeführer vom 31. August 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von den in der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau vom 4. Juli 1995 für die Güterwege Eigelsberg I, II und III festgelegten Gewichtsbeschränkungen in der Weise, daß für sämtliche Schotter -, Kies- und Sandtransporte nur mehr die gesetzlichen Gewichtsbeschränkungen Patz greifen sollten, gemäß § 45... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs1;StVO 1960 §45 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung an einen nach Name und Zahl nicht bestimmten Personenkreis (hier: für eine ungewisse Anzahl von Transporten bzw. Transportfahrzeugen) kommt nicht in Frage. Hiefür bedürfte es vielmehr einer durch Anbringung einer Zusatztafel an den bestehenden Verkehrszeichen kundgemachten gener... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangten Behörde, nachdem sie dem Antrag auf Übergang der Zuständigkeit nach § 73 Abs. 2 AVG Folge gegeben hatte, den Antrag der Beschwerdeführerin auf Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Gerlos Straße B 165 mit Doppeldeckerbussen mit einem Gesamtgewicht bis 22 Tonnen gemäß § 45 Abs. 1 StVO 1960 ab. Mit Verordnung vom 4. Jänner 1993 habe die Bezirkshauptmannschaft Schwaz gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 StVO 1960 für die B 165 Gerlos Straße f... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1934/73 E 14. Februar 1975 RS 1 Stammrechtssatz Die im § 45 Abs 1 StVO angeführten Voraussetzungen müssen sämtlich gegeben sein, um eine Ausnahmebewilligung nach dieser Gesetzesstelle zu erteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994030083.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Juni 1994 erteilte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Graz der mitbeteiligten Partei gemäß § 45 Abs. 1 StVO 1960 eine "Ausnahmegenehmigung zum Befahren der mit 8 Tonnen beschränkten Wegenergasse und für den mit dem Gebotszeichen Geh- bzw. Radweg versehenen Am Leonhardbach für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 25 Tonnen zum Zwecke des Transportes von Baumaterialien bis zur Baustelle am Am Leonhardbach Nr. 12b" unter Vorschreibung mehrerer Bedingungen. Gegen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art101 Abs1;B-VG Art102 Abs1;B-VG Art11 Abs1 Z4;StVO 1960 §105 Abs3;StVO 1960 §45 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 1 StVO handelt es sich um eine Angelegenheit der Straßenpolizei. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994030254.X01 ... mehr lesen...