Entscheidungsgründe: Am 4.10.1982 ereignete sich gegen 16,10 Uhr im 15.Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße - Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 542.102 und die Zweitbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 699.510 beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger, der mit seinem PKW die Kre... mehr lesen...
Norm: StVO §38 Abs3StVO §50 Z4
Rechtssatz: Das gelb blinkende Signal nach § 38 Abs 3 StVO erfordert zwar erhöhte Aufmerksamkeit; solange aber keine Umstände vorliegen, die eine konkrete Gefahr erkennen lassen, braucht ein Fahrzeuglenker die zulässige Fahrgeschwindigkeit nicht allein des gelb blinkenden Lichtes wegen herabzusetzen. Entscheidungstexte 8 Ob 119/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §18 Abs1StVO §21 Abs1StVO §38 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat gegen die Gefahr des Auffahrens eine doppelte Sicherung vorgesehen, einerseits durch die Verpflichtung des Nachfahrenden, einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug einzuhalten, andererseits durch die Verpflichtung des Vorfahrenden, nicht jäh und für den Lenker eines nachfahrenden Fahrzeuges überraschend abzubremsen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §20 Abs1KFG 1967 §20 Abs6StVO §38 Abs3StVO §44bStVO §46
Rechtssatz: Striktes Fahren auf Sicht auch auf der Autobahn, wenn in der Dunkelheit gelbrotes Drehlicht sichtbar wird. Entscheidungstexte 10 Os 77/75 Entscheidungstext OGH 17.07.1975 10 Os 77/75 Veröff: ZVR 1976/68 S 77 8 Ob 283/80 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem festgestellten Sachverhalt ist es am 26. 4. 1966 auf der Kreuzung Hütteldorferstraße - Johnstraße im XV. Wiener Gemeindebezirk zu einem Zusammenstoß der Fahrzeuge der Parteien gekommen, bei dem der Kraftwagen der Klägerin beschädigt wurde. Sie ist in ihrem PKW auf der Hütteldorferstraße stadtauswärts gefahren und wollte nach links in die Johnstraße Richtung Schönbrunn einbiegen. Der Beklagte ist mit seinem PKW auf der Hütteldorferstraße stadteinwärts ge... mehr lesen...
Norm: StVO §18StVO §19 Abs1 AIIdStVO §20 Abs1 IC2StVO §38 Abs3
Rechtssatz: Fahrzeuglenker, die bei Beginn des blinkenden Grünlichtes noch so weit entfernt sind, daß sie bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit während dieser Lichtphase nicht mehr in die Kreuzung einfahren können, müssen ihre Geschwindigkeit so rechtzeitig herabsetzen, daß ein jähes Bremsen nicht notwendig ist und sie noch vor der Kreuzung anhalten können. ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3aStVO §20 IC2StVO §38 Abs3
Rechtssatz: Kein Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der in eine ampelgeregelte Kreuzung mit 50 km/h wenige Zehntelsekunden nach dem Phasenwechsel von gelb auf grün einfährt und mit einem von rechts mit 50 - 60 km/h bei Rotlicht in die Kreuzung fahrenden Kraftfahrzeug zusammenstößt. Entscheidungstexte 2 Ob 50/68 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3aStVO §18 Abs1StVO §38 Abs3
Rechtssatz: Einen Kraftfahrer, der sein Fahrzeug bei blinkendem Grünlicht vor einer Kreuzung anhält, in der irrtümlichen Schätzung, die Kreuzung nicht mehr durchfahren zu können, trifft keine Mithaftung an einem dadurch entstandenen Auffahrunfall. Entscheidungstexte 2 Ob 391/67 Entscheidungstext OGH 16.02.1968 2 Ob 391/67 Veröff: ZVR ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z4StVO §19 Abs6StVO §37 Abs5StVO §38 Abs3
Rechtssatz: Fahrzeuge, die aus Nebenfahrbahnen an eine besonders geregelte Kreuzung kommen und in der freigegebenen Richtung fahren, haben den Vorrang gegenüber den aus der Hauptfahrbahn einbiegenden Fahrzeugen. Entscheidungstexte 2 Ob 244/67 Entscheidungstext OGH 20.10.1967 2 Ob 244/67 ... mehr lesen...