Norm
StVO §2 Abs1 Z4Rechtssatz
Fahrzeuge, die aus Nebenfahrbahnen an eine besonders geregelte Kreuzung kommen und in der freigegebenen Richtung fahren, haben den Vorrang gegenüber den aus der Hauptfahrbahn einbiegenden Fahrzeugen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073288Dokumentnummer
JJR_19671020_OGH0002_0020OB00244_6700000_001