Norm
StVO §18 Abs1Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat gegen die Gefahr des Auffahrens eine doppelte Sicherung vorgesehen, einerseits durch die Verpflichtung des Nachfahrenden, einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug einzuhalten, andererseits durch die Verpflichtung des Vorfahrenden, nicht jäh und für den Lenker eines nachfahrenden Fahrzeuges überraschend abzubremsen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0074256Dokumentnummer
JJR_19760929_OGH0002_0080OB00147_7600000_002