Norm
StVO §3 B3aRechtssatz
Kein Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der in eine ampelgeregelte Kreuzung mit 50 km/h wenige Zehntelsekunden nach dem Phasenwechsel von gelb auf grün einfährt und mit einem von rechts mit 50 - 60 km/h bei Rotlicht in die Kreuzung fahrenden Kraftfahrzeug zusammenstößt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073434Dokumentnummer
JJR_19680320_OGH0002_0020OB00050_6800000_001