Norm
StVO §18Rechtssatz
Fahrzeuglenker, die bei Beginn des blinkenden Grünlichtes noch so weit entfernt sind, daß sie bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit während dieser Lichtphase nicht mehr in die Kreuzung einfahren können, müssen ihre Geschwindigkeit so rechtzeitig herabsetzen, daß ein jähes Bremsen nicht notwendig ist und sie noch vor der Kreuzung anhalten können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0074215Dokumentnummer
JJR_19680418_OGH0002_0020OB00106_6800000_001