Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §17 Abs2StVO §76 Abs1 III
Rechtssatz: Ein plötzlicher Sprung über eine Distanz von 1,4 Meter aus der anhaltenden Straßenbahn stellt eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die gegenüber dem Lenker eines Kraftfahrzeuges, der die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschritten hat, mit 1/4 zu bewerten ist. Entscheidungstexte 2 Ob 23/93 Entsche... mehr lesen...
Begründung: Am 23.12.1985 ereignete sich gegen 11,35 Uhr in Graz auf der Annenstraße auf Höhe des Hauses Nr 20 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des KKW mit dem Kennzeichen K 208.111, der einen Anhänger mit dem Probefahrtkennzeichen K 309.843 zog, beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist die Halterin des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Es ist unbestritten, daß die Drittbeklagte als Haftpflichtversicherer für die beim Betrieb dieses K... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1fStVO §17 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Kraftfahrzeuglenker sein Fahrzeug im Bereich einer Haltestelle eines Schienenfahrzeuges auf der Seite, die für das Einsteigen und Aussteigen bestimmt ist, anhält, dürfen einsteigende oder aussteigende Personen im Sinne des § 3 StVO bis zur Wahrnehmung des Gegenteils darauf vertrauen, daß sie dieser Kraftfahrzeuglenker auch weiterhin nicht gefährden oder behindern werde. Insbesondere brauchen s... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs2
Rechtssatz: Der Schutzzweck der auf den Haltestellenbereich einer stehenden Straßenbahn zugeschnittenen
Norm: des § 17 Abs 2 StVO darf nicht auf die jenseits der Haltestelle unter Verletzung der Vorrangsvorschriften in die Kreuzung einfahrenden Kraftfahrer ausgedehnt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 4/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 8 Ob 4/75 Veröff: Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist, wie feststeht, am 5. 9. 1958 vom Beklagten, der den ihm gehörigen PKW lenkte, bei der Haltestelle der Linie 31 der Straßenbahn am Brigittaplatz niedergestoßen und schwer verletzt worden. Er hatte den Straßenbahnzug verlassen und war im Begriffe, die Straße zum Gehsteig zu überqueren. Der Beklagte ist vom Strafgericht rechtskräftig verurteilt worden. Der Kläger hat folgende Schadenersatzansprüche geltend gemacht: Sachschaden von 810 S, Verdiensten... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Straßenbahnzug geraume Zeit in einer Haltestelle steht, ohne daß Personen aussteigen oder einsteigen, so darf ein Kraftfahrer darauf vertrauen, daß das Aussteigen und Einsteigen bereits beendet ist. Entscheidungstexte 2 Ob 297/60 Entscheidungstext OGH 09.09.1960 2 Ob 297/60 Veröff: ZVR 1961/114 S 89 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIgStVO §17 Abs2
Rechtssatz: Schadensteilung 1 : 1 zwischen dem Fahrer einer Straßenbahn, der den Straßenbahnzug unaufmerksam und unvorsichtig in einem Zeitpunkt verläßt, in dem andere Verkehrsteilnehmer damit nicht mehr zu rechnen brauchen, und einem Kraftfahrzeuglenker, der an dem Straßenbahnzug mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifährt. Entscheidungstexte 2 Ob 297/60 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs2
Rechtssatz: § 18 Abs 2 letzter Satz StPolO läßt erkennen, daß den an einer Haltestelle aussteigenden und einsteigenden Fahrgästen vor den die Straßenbahn überholenden Fahrzeugen das Vorrecht eingeräumt wird. Dieses Vorrecht gilt auch für den Straßenbahnschaffner. Da der Beklagte erkennen konnte, daß der Straßenbahnschaffner auf die Straße herabsteigen werde, hatte er seine Fahrgeschwindigkeit noch weiter herabzumindern oder ... mehr lesen...