RS OGH 1993/4/29 2Ob23/93

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Veröffentlicht am 29.04.1993
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Norm

ABGB §1304 BIIf
StVO §17 Abs2
StVO §76 Abs1 III

Rechtssatz

Ein plötzlicher Sprung über eine Distanz von 1,4 Meter aus der anhaltenden Straßenbahn stellt eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die gegenüber dem Lenker eines Kraftfahrzeuges, der die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschritten hat, mit 1/4 zu bewerten ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027363

Dokumentnummer

JJR_19930429_OGH0002_0020OB00023_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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