RS OGH 1960/9/9 2Ob297/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1960
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Norm

ABGB §1304 BIIg
StVO §17 Abs2

Rechtssatz

Schadensteilung 1 : 1 zwischen dem Fahrer einer Straßenbahn, der den Straßenbahnzug unaufmerksam und unvorsichtig in einem Zeitpunkt verläßt, in dem andere Verkehrsteilnehmer damit nicht mehr zu rechnen brauchen, und einem Kraftfahrzeuglenker, der an dem Straßenbahnzug mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifährt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0027789

Dokumentnummer

JJR_19600909_OGH0002_0020OB00297_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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