Begründung: Das Erstgericht hat das auf Ersatz von Kosten für in Anspruch genommene Thermalbäder und von Fahrtkosten gerichtete Klagebegehren zum Teil zurückgewiesen und zum Teil abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhob der Kläger Berufung aus den Berufungsgründen der Nichtigkeit, der Aktenwidrigkeit, der unrichtigen und unvollständigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung sowie der unrichtigen rechtlichen Beurteilung. Das Berufungsgericht wies die Berufung wegen Vorliegens e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Ersatz von Kosten für in Anspruch genommene Thermalbäder und von Fahrtkosten gerichtete Klagebegehren zum Teil zurückgewiesen und zum Teil abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhob die Klägerin Berufung aus den Berufungsgründen der Nichtigkeit, der Aktenwidrigkeit, der unrichtigen und unvollständigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung sowie der unrichtigen rechtlichen Beurteilung. Das Berufungsgericht wies die Berufung wegen Vorliegens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger leidet an einer chronischen Lumbo-Ischialgie. Auf Grund der bereits zweimal aufgetretenen Gastrointestinalblutungen darf er keine Antirheumatika einnehmen. Ist sein Krankheitszustand akut, lässt sich eine physikalische Behandlung nicht durchführen, weil sich die vorhandenen Schmerzen hiedurch noch verschlechtern würden. Antirheumatika, Salben und Einreibungen sind beim Erstkläger nahezu wirkungslos. Aus diesem Grunde wurden ihm von einem Facha... mehr lesen...
Norm: AMG §1 Abs5AMG §11 Abs1AMG §12 Abs2ASVG §136 Abs1B-KUVG §64 Abs1BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Die Zulassung von Arzneispezialitäten hat zwar durch einen rechtsgestaltenden Bescheid zu erfolgen. Aus § 12 Abs 2 AMG, in welchem ausdrücklich der Fall eines Antrages auf Kostenübernahme einer in Österreich nicht zugelassenen Arzneispezialität bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger vorgesehen wurde, ist aber zwingend abzul... mehr lesen...
Norm: ASVG §136 Abs1B-KUVG §64 Abs1BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Aufgrund der geltenden Rechtslage ist nicht erkennbar, daß primär nur "konventionelle Medikamente" angewendet werden dürfen bzw daß unter "notwendigen Arzneien" nur solche Medikamente zu verstehen sind, die im österreichischen Arzneimittel-Kodex (Heilmittelverzeichnis, früher Spezialitätenverzeichnis) verzeichnet sind; maßgebend im Rahmen der Krankenbehandlung ist vielmeh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Anton Haschka (Arbeitgeber) und Johann Sallmutter (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr. Diether H*****, vertreten durch Dr. Hans Schwarz, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21. Dezember 1988 wies die beklagte Partei den Antrag der Klägerin auf Erstattung der Kosten für die von ihr für ihre Kinder Manuela und Andrea angekauften Kosmetikartikel ("G***-Aufbaucremen") ab, weil es sich dabei weder um Heilmittel, noch um Hilfsmittel iS der §§ 136 und 154 ASVG, sondern um Kosmetikartikel handle, deren Beistellung nicht zum Aufgabenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung zähle. Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 28. Jänner 1988 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 27. Jänner 1988 auf Bewilligung von A***-Feuchtpulver OP I und A***-Schaum OP III für seine Ehegattin, Katharina W***, ab, weil die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 2 und § 64 B-KUVG iVm Punkt 34 Abs. 1 der geltenden Krankenordnung sowie nach den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV) erstellten und vom BMS genehmigten Richtlinien über die ökonomi... mehr lesen...
Norm: ASVG §136B-KUVG §64BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Heilmittel sind die zur Beseitigung oder Linderung der Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges dienenden Mittel einschließlich gewisser - außerhalb der ärztlichen Tätigkeit liegender - äußerlicher Einwirkungen auf den (menschlichen) Körper. Entscheidungstexte 10 ObS 62/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 10 ObS 62/... mehr lesen...
Norm: ASVG §136B-KUVG §64BSVG §86 Abs1GSVG §92 Abs2
Rechtssatz: Arzneien sind Mittel, die im wesentlichen auf den inneren Organismus wirken, indem sie diesem in geeigneter Weise zugeführt werden oder örtliche Erkrankungen der Haut oder Schleimhäute beeinflussen. Entscheidungstexte 10 ObS 62/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 10 ObS 62/89 Veröff: SZ 62/103 = SSV-NF 3/68 = ZAS 1990... mehr lesen...