Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eine Witwenpension in Höhe von zuletzt 233,89 EUR monatlich sowie eine Ausgleichszulage in Höhe von zuletzt 513,11 EUR monatlich. Mit Bescheid vom 12. 8. 2008 stellte die Beklagte fest, dass der Anspruch der Klägerin auf Ausgleichszulage mit 31. 1. 2008 ende, und entschied, dass der durch die Zuerkennung einer Unterhaltsrente entstandene Überbezug der Ausgleichszulage i... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen der Klägerin und Johann M***** geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 14. 2. 1984 gemäß § 55a EheG geschieden. In der anlässlich der einvernehmlichen Scheidung geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich Johann M*****, der Klägerin einen angemessenen Unterhalt zu bezahlen, wobei eine Festsetzung der Unterhaltshöhe vorerst nicht erfolgte, da Johann M***** damals nur eine Notstandsunterstützung bezog. Die zwischen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, wonach Zinserträge aus veranlagtem Schmerzengeld und veranlagter Verunstaltungsentschädigung bei der Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage als Einkünfte zu berücksichtigen sind, weil sie nicht unter den Ausnahmekatalog des § 292 Abs 1 bis 3 ASVG (wegen des besonderen körperlichen Zustandes gewährte Einkünfte) fallen, ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Ri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lebt seit ca 25 Jahren in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem Mann. Dieser Lebensgemeinschaft entstammen zwei Kinder im Alter von nunmehr 19 und 24 Jahren, die ein Studium betreiben und dabei von ihren Eltern finanziell unterstützt werden. Der Lebensgefährte der Klägerin betreibt als Betriebsführer bzw Konzessionsträger eine Frühstückspension mit maximal 15 Gästen sowie ein Taxiunternehmen. Er selbst führt das Taxiunternehmen; die Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, sodass gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 46, Absatz eins, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Jeder Anspruch mit Einkommenscharakter, der einem Pensionsberechtigten auf vertraglicher... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3ASVG §292 Abs4GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3GSVG §149 Abs4
Rechtssatz: Sämtliche Einkünfte des Pensionsberechtigten und seines im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehepartners in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 149 Abs 1 bis 3, die nicht im Abs 4 aufgezählt sind, sind bei Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage zu berücksichtigen. Es kommt daher - abgesehen von den im letztgenannten Absatz abschließend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 25.4.1988 wurde dem Kläger vom 1.1.1988 an eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von mtl 4.918,60 S samt einer Ausgleichszulage (AZ) von mtl 1.235,40 S zuerkannt. Mit Bescheid vom 19.7.1991 stellte die beklagte Partei die AZ vom 1.1.1991 an mit mtl 1.682,80 S fest, rechnete den Vorschuß gegen die Nachzahlung auf und verrechnete den zuviel bezogenen Vorschuß von insgesamt 428,40 S mit der zu erbrin... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3EStG 1972 §29 Z1GSVG §149 Abs4
Rechtssatz: Daß an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person gewährte wiederkehrende Bezüge, bei denen es sich an sich um sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 EStG handelt, nach Satz 2 dieser Gesetzesstelle dem Empfänger nicht anzurechnen sind, bedeutet nur, daß solche Einkünfte beim Empfänger zu keiner Einkommensteuerpflicht führen. Diese rein steuerliche Bestimmung ist jedoch auf das A... mehr lesen...
Norm: GSVG §149 Abs4
Rechtssatz: Die bei der Ermittlung des Nettoeinkommens des Pensionsberechtigten außer Betracht zu lassenden Einkünfte sind - soweit nicht anderswo diesbezüglich ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, wie das zB im § 5 Abs 2 Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 BGBl 1962/146 der Fall ist - abschließend aufgezählt. Entscheidungstexte 10 ObS 130/90 Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 15.6.1988 erkannte die beklagte Partei dem am 21.11.1932 geborenen Kläger vom 1.1.1988 an eine Erwerbsunfähigkeitspension von monatlich 1.358,20 S samt einem Kinderzuschuß für ein Kind von monatlich 487,40 S zu. Weiters sprach sie ua aus, daß dazu keine Ausgleichszulage gebühre, weil die Pension zuzüglich des aus übrigen Einkünften erwachsenden Nettoeinkommens die Höhe des Richtsatzes erreiche. Aus der Klagebeantwortung ergibt sich, daß die be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1. 6. 1977 eine Witwenpension. Dazu wurden ihr seither auch ein Zuschlag nach § 145 Abs 4 GSVG (idF vor der 8. GSVGNov BGBl 1983/591) und eine Ausgleichszulage gewährt. Mit Schreiben vom 13. 8. 1985 teilte die beklagte Partei der Klägerin mit, daß die Ausgleichszulage vom 1. 9. 1985 an nicht feststellbar sei und daher vorsorglich eingestellt werde. Mit Bescheid vom 9. 7. 1987 stellte die beklagte Partei fest, daß die A... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs4 litbGSVG §149 Abs4 litb
Rechtssatz: Zwar haben bei Feststellung der Ausgleichszulage unter anderem Familienbeihilfen außer Betracht zu bleiben, doch kann dies nur für den Fall gelten, daß der Ausgleichszulagenempfänger selbst eine solche Beihilfe bezieht. Entscheidungstexte 10 ObS 440/89 Entscheidungstext OGH 13.03.1990 10 ObS 440/89 Veröff: ÖA 1990,139 = ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. Juli 1960 geborene, seit Geburt geistig behinderte Kläger ist im Förderungsdorf Sollenau untergebracht. Mit Verfügung der NÖ. Landesregierung vom 3. Jänner 1979, VII/1-F-15.065/14-1978 wurde ihm Hilfe für Behinderte ab 1. Jänner 1979 durch Tragung der Kosten für die Unterbringung im Karl-Ryker-Dorf in Sollenau in der Höhe von S 528,-- täglich gewährt. Die beklagte Partei gewährte dem Kläger mit Bescheid vom 14. September 1978 über das 18. Lebensjahr... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs4GSVG §149 Abs4
Rechtssatz: Die Aufzählung in § 292 Abs 4 ASVG ist mit Ausnahme des Klammerausdrucks in lit d taxativ. Entscheidungstexte 10 ObS 169/89 Entscheidungstext OGH 12.09.1989 10 ObS 169/89 Veröff: SSV-NF 3/97 10 ObS 130/90 Entscheidungstext OGH 06.11.1990 10 ObS 130/90 Beisatz: Weshalb alle in dies... mehr lesen...