RS OGH 1990/11/6 10ObS130/90, 10ObS170/09m, 10ObS68/15w, 10ObS136/16x, 10ObS150/17g

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Norm

GSVG §149 Abs4

Rechtssatz

Die bei der Ermittlung des Nettoeinkommens des Pensionsberechtigten außer Betracht zu lassenden Einkünfte sind - soweit nicht anderswo diesbezüglich ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, wie das zB im § 5 Abs 2 Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 BGBl 1962/146 der Fall ist - abschließend aufgezählt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0086707

Im RIS seit

19.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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