Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mind... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mind... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 10.12.2020 von 9:30 bis 11:40 Uhr einer Vernehmung in deren Regionaldirektion Oberösterreich, Derfflingerstraße 1, 4020 Linz, als Dolmetscherin beigezogen. 2. Mit einer am 15.12.2020 gelegten Gebührennote machte die Beschwerdeführerin u.a. als „Entschädigung für Zeitversäumnis (§§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1) […] 2 begonnene Stunden à EUR 22,70 [=] ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin wurde am 14.9.2020 von der XXXX als Dolmetscherin für Ungarisch zur Einvernahme zweier Personen herangezogen. Die Dolmetschleistungen haben um 8:30 Uhr begonnen und dauerten bis 10:00 Uhr (Bestätigung für erbrachte Dolmetschleistungen vom 14.9.2020). Um diese Dolmetschleistungen erbringen zu können ist die Beschwerdeführerin mit ihrem Pkw von XXXX aus zur Amtshandlung im XXXX zugereist. Über diese erbrachten Dolmetschleis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) erbrachte in einem Verfahren zu IFA: 13-821727905 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, im Folgenden belangte Behörde genannt) am 26.08.2019 Dolmetschleistungen. Am 16.09.2019 brachte der BF seine Gebührennote für die am 26.08.2019 erbrachten Dolmetschleistungen per E-Mail bei der belangten Behörde ein. Gleichzeitig stellte der BF einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, den er im We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) erbrachte in einem Verfahren zu IFA: 16-1100756607 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, im Folgenden belangte Behörde genannt) am 28.08.2019 Dolmetschleistungen. Am 16.09.2019 brachte der BF seine Gebührennote für die am 28.08.2019 erbrachten Dolmetschleistungen per E-Mail bei der belangten Behörde ein. Gleichzeitig stellte der BF einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, den er im W... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 03.07.2019, Zl. XXXX sowie vom 08.07.2019, Zlen. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht zwei öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.07.2019 an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fanden am 10.07.2019 zwei öffentliche mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. Die mündliche Verhandlung zur Zl. XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) erbrachte in einem Verfahren zu IFA: 13-800700508 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, im Folgenden belangte Behörde genannt) am 26.08.2019 Dolmetscherleistungen. Am 16.09.2019 brachte der BF seine Gebührennote für die am 26.08.2019 erbrachten Dolmetscherleistungen per E-Mail bei der belangten Behörde ein. Gleichzeitig stellte der BF einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.06.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von drei XXXX Staatsangehörigen (von denen einer nicht zur Vernehmung erschien) beigezogen. Im Zuge der Einvernahme der beiden Erschienenen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der XXXX Botschaft XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.06.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von drei XXXX Staatsangehörigen (von denen einer nicht zur Vernehmung erschien) beigezogen. Im Zuge der Einvernahme der beiden Erschienenen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der XXXX Botschaft XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.06.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von drei XXXX Staatsangehörigen (von denen einer nicht zur Vernehmung erschien) beigezogen. Im Zuge der Einvernahme der beiden Erschienenen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der XXXX Botschaft XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.04.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) insgesamt fünf Einvernahmen von zwei (mit einander verheirateten) XXXX Staatsangehörigen (auch bezüglich deren mj. Kind) beigezogen. Im Zuge zweier dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der XXXX Bo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.04.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) insgesamt fünf Einvernahmen von zwei (mit einander verheirateten) XXXX Staatsangehörigen (auch bezüglich deren mj. Kind) beigezogen. Im Zuge zweier dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der XXXX Bo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 30.04.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) insgesamt fünf Einvernahmen von zwei (mit einander verheirateten) XXXX Staatsangehörigen (auch bezüglich deren mj. Kind) beigezogen. Im Zuge zweier dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der XXXX Bo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 21.02.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde) der Einvernahme eines indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahme übersetzte der Beschwerdeführer ua. sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.10.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.10.2019 an, zu welcher die Antragstellerin (ordnungsgemäß) als Dolmetscherin geladen wurde. In der Ladung wurde die Dolmetscherin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle XXXX , eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliede... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht stattgefundener Verhandlungen in den Jahren 2013 bis 2015 machte die Dolmetscherin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch keine Umsatzsteuer aus. I.2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Dolmetscherin wurde - nach allfälligen Korrekturaufforderungen - stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. I.3. Mit Schreiben vom 21.02.2017, b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin XXXX ist eine nichtamtliche Dolmetscherin und erbrachte am 13.02.2018 bei der belangten Behörde eine Übersetzungsleistung. Am 22.03.2018 (Datum des Einlangens bei der belangten Behörde) machte die Beschwerdeführerin für diese Übersetzungsleistung eine Gebühr in Höhe von € 92,60 geltend. Mit angefochtenem Bescheid vom 16.04.2018 entschied die belangte Behörde, dass der Anspruch aus Gebührenersatz für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen der am XXXX am Bundesverwaltungsgericht stattgefundenen Verhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX machte die Dolmetscherin mit Antrag vom XXXX (Honorarnote-Nr. 146) gebührenrechtliche Ansprüche geltend. Mit mündlich verkündetem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , GZ. XXXX , wurden - auf Grundlage der Honorarnote mit der Nr. 146 - die gebührenrechtlichen Ansprüche für die Tätigkeit de... mehr lesen...