Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2023, GZ. XXXX , wurde die Antragstellerin von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Unfallchirurgie bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung einer Frage in einem schriftlich zu erstattenden Gutachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.06.2023, GZ. XXXX wurde der Antragsteller, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Neuropädiatrie bestellt und ihm die Beantwortung von insgesamt vier Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich und ohne vorangegangene Untersuchung des Beschwerdeführers, d.h. a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2021, XXXX wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der gynäkologischen Onkologie bestellt und ihm die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich und ohne vorangegangene Untersuchung, d.h. ausschließlich aufgrund der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2019, XXXX , wurde der Antragsteller vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Psychiatrie und psychotherapeutischen Medizin bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.09.2019, XXXX, wurde der Antragsteller vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Gerichtsmedizin bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Mit Schriftsatz vom 15.10.2019 legte de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für XXXX , wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.07.2018, GZ. W258 2171626-1/16Z, von der Gerichtsabteilung W258 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: * Leidet der Beschwerdeführer unter dem Miller-Dieker-Lissenzephalie Syndrom u... mehr lesen...