Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist in Hamburg, Deutschland, wohnhaft. Er wurde vom Bezirksgericht XXXX, Tirol, zu einer Verhandlung am 13.06.2019 im Verfahren 2 U 28/19b als Zeuge aus dem Ausland geladen. Er hat dieser Ladung entsprochen, ist zur Verhandlung landungsgemäß zugereist und hat nach seiner Einvernahme Zeugengebühren mit dem Formular "Gebührenbestimmung und Zahlungsanweisung" geltend gemacht. Mit Bescheid der Vorsteherin des Bezirksgerichts XXX... mehr lesen...