Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Wiedereinsetzungswerber und Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Ladung vom 02.02.2024 (der Rechtsvertretung des BF aufgrund der Vollmacht vom 19.04.2023 zugestellt am selben Tag) zu einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu XXXX für den Verhandlungstermin am 20.02.2024 um 09:30 Uhr (als beschwerdeführende Partei) geladen. 1. Der Wiedereinsetzungswerber und Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Am 13.03.2024 fand in einer (zur Zahl W271 2282649-1 protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der XXXX (die zweitbeschwerdeführende Partei) als Partei und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person XXXX (die erstbeschwerdeführende Partei) a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Am 13.03.2024 fand in einer (zur Zahl W271 2282649-1 protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der XXXX (die zweitbeschwerdeführende Partei) als Partei und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person XXXX (die erstbeschwerdeführende Partei) a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nahm in einer Rechtsache am Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich am 26.08.2020 als Zeuge teil, für seine Anwesenheit von 9.00 bis 9.15 Uhr beantragte er Gebühren in Höhe von EUR 1069,00 (gerundet nach § 20 Abs 3 GebAG), darin enthalten EUR 169,20 Reisekosten, EUR 721,50 Verdiens-/Einkommensentgang (6,5 Stunden zu je EUR 111,--) sowie 20% USt. 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurden die dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.11.2020 als Zeuge für die Vernehmung in einer Rechtssache vor dem Bezirksgericht Favoriten am 30.11.2020 von 14.00 bis 15.00 Uhr den Ersatz von EUR 136,50 Reisekosten sowie eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 7 Stunden (zu EUR 14,20 pro Stunde) in Höhe von EUR 99,40. 2. Mit Bescheid vom 22.12.2020 wurden die dem Beschwerdeführer zustehenden Gebühren wie folgt bestimmt:Reisekosten:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde mit Ladung als Ersatzschöffe zur Hauptverhandlung am 27.01.2021 um 9.45 Uhr zum Landesgericht XXXX geladen und hat dieser Ladung Folge geleistet. Gemäß Amtsbestätigung war der Beschwerdeführer von 9.45 Uhr bis 12.45 Uhr als Schöffe tätig und verzeichnete auf dem Formblatt zur Gebührenbestimmung Reisekosten von EUR 13,44 wobei er 32 km mal 0,42 EUR anführte. Zuerkannt wurden mit dem angefochtenen Bescheid EUR 5,7... mehr lesen...
Begründung: Zu A) § 4 GebAG lautet: „(1) Der Anspruch auf die Gebühr steht dem Zeugen zu, der auf Grund einer Ladung vom Gericht vernommen worden ist. Er kommt aber auch dem Zeugen zu, der ohne Ladung gekommen und vernommen worden oder der auf Grund einer Ladung gekommen, dessen Vernehmung aber ohne sein Verschulden unterblieben ist; er hat jedoch im ersten Fall, wenn er sonst im Weg der Rechtshilfe hätte vernommen werden können, nur den Anspruch, der ihm bei einer Vernehmung vor d... mehr lesen...
Begründung: Zu A) § 4 Abs. 1 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) lautet: „Der Anspruch auf die Gebühr steht dem Zeugen zu, der auf Grund einer Ladung vom Gericht vernommen worden ist. Er kommt aber auch dem Zeugen zu, der ohne Ladung gekommen und vernommen worden oder der auf Grund einer Ladung gekommen, dessen Vernehmung aber ohne sein Verschulden unterblieben ist; er hat jedoch im ersten Fall, wenn er sonst im Weg der Rechtshilfe hätte vernommen werden können, nur den Anspruch, der ihm... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 4 Abs. 2 GebAG steht dem Zeugen, ist der auf der Ladung angegebene Zustellort vom Ort der Vernehmung des Zeugen weniger weit entfernt als der Ort, von dem der Zeuge zureist, eine darauf gestützte höhere Gebühr nur zu, wenn sie diesen Umstand dem Gericht unverzüglich nach Erhalt der Ladung angezeigt und das Gericht trotzdem die Ladung nicht rechtzeitig widerrufen hat oder wenn die unmittelbare Vernehmung des Zeugen vor diesem Gericht trotz Unterbleiben der A... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 4 Abs. 2 GebAG steht dem Zeugen, ist der auf der Ladung angegebene Zustellort vom Ort der Vernehmung des Zeugen weniger weit entfernt als der Ort, von dem der Zeuge zureist, eine darauf gestützte höhere Gebühr nur zu, wenn sie diesen Umstand dem Gericht unverzüglich nach Erhalt der Ladung angezeigt und das Gericht trotzdem die Ladung nicht rechtzeitig widerrufen hat oder wenn die unmittelbare Vernehmung des Zeugen vor diesem Gericht trotz Unterbleiben der A... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 15.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 17.08.2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) und bezüglich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde für 11.09.2020 um 08:40 Uhr als Schöffe beim Landesgericht Feldkirch geladen. 2. Mit als "Amtsbestätigung" bezeichneter Gebührennote machte der Beschwerdeführer Gebühren geltend. 3. Mit angefochtenem Bescheid erkannte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer Reisekosten in Höhe von EUR 15,00 sowie Aufenthaltskosten für ein Frühstück von EUR 4,00, ein Mittagessen von EUR 8,50 und ein Abendessen von EUR 8,50, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren zu 42 C 96/2016d fand am 29.06.2018 vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Folgenden: BG) eine mündliche Streitverhandlung statt, an der der nunmehr im gegenständlichen Verfahren Mitbeteiligte namens XXXX (im Folgenden: Zeuge), geladen aus XXXX , XXXX , von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr als Zeuge teilgenommen hatte. 2. In Folge beantragte der Zeuge fristgerecht (bereits im Protokoll der Tagsatzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Frau DI XXXX war im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer vor dem Landesgericht Feldkirch als Geschworenengericht als Geschworene geladen und kam ihrer Verpflichtung auch nach. Die Geschworene nahm an der Hauptverhandlung am 20., 21. und 22.01.2020 teil und stellte nachfolgend Gebührenantrag. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts XXXX wurde der Geschworenen in Summe EUR 357,50 an Gebühren zuerkannt, die si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In einem Verfahren vor der Landesschiedskommission für XXXX (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) zur Zl. W-LSK 1/2015 wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Ladungsbescheid vom 19.10.2015 als Zeuge für eine Verhandlung am 24.11.2015 um 14:30 Uhr geladen. Im Ladungsbescheid war neben Datum, Ort und Zeit der gegenständlichen Verhandlung die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens des Zeugen sowie der Hinweis auf ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In einer Zivilrechtssache des Bezirksgerichtes XXXX war der Zeuge XXXX am 10.10.2017 geladen. Er hat seiner Vorladung ordnungsgemäß Folge geleistet und den Anspruch auf Gebühren (Reisekosten und Entschädigung für Zeitversäumnis) rechtzeitig angemeldet. Als Entschädigung für Zeitversäumnis begehrte er einen Verdienstentgang von ? 88,40 pro Stunde. Der Zeuge XXXX ist als selbständiger Therapeut tätig. Mit Bescheid des Bezirksgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In einer Strafrechtssache des Bezirksgerichtes XXXX war der Beschwerdeführer als Zeuge am 17.10.2018 geladen. Er hat seiner Vorladung ordnungsgemäß Folge geleistet und den Anspruch auf Gebühren (Reisekosten und Entschädigung für Zeitversäumnis) dem Grunde nach beantragt. Hinsichtlich der Entschädigung für Zeitversäumnis hat er diese mittels Bescheinigung seines Arbeitgebers detailliert nachgewiesen (ON 1). Mit Bescheid des Bezirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Zl. W261 2191170-1 geführten Beschwerdeverfahren wurde der in einer Asylunterkunft in 5020 SALZBURG ansässige Beschwerdeführer (BF) über die im
Spruch: angeführte Vertreterin zu einer für 11.10.2018 in 1020 WIEN anberaumten Verhandlung für 14:00 Uhr als beteiligte Partei geladen. 2. Am 11.10.2018, 14:00 Uhr erschien der BF und nahm an der bis 15:10 Uhr dauernden Verhandlung in WIEN teil. 3. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist in Hamburg, Deutschland, wohnhaft. Er wurde vom Bezirksgericht XXXX, Tirol, zu einer Verhandlung am 13.06.2019 im Verfahren 2 U 28/19b als Zeuge aus dem Ausland geladen. Er hat dieser Ladung entsprochen, ist zur Verhandlung landungsgemäß zugereist und hat nach seiner Einvernahme Zeugengebühren mit dem Formular "Gebührenbestimmung und Zahlungsanweisung" geltend gemacht. Mit Bescheid der Vorsteherin des Bezirksgerichts XXX... mehr lesen...