Norm: GebAG §24GebAG §38UStG §3aUStG §19 Abs1
Rechtssatz: Der Bund, der im Bereich seines hoheitlichen Handelns auch steuerbare Umsätze bewirkt, gilt in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als Unternehmer nach § 3a Abs 5 Z 1 UStG; die Leistung eines ausländischen Sachverständigen, der im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstattet, wird daher im Inland erbracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Heinz W***** verzeichnete der Sachverständige Heinrich Sch***** für seine Tätigkeit im Berufungsverfahren zu AZ 9 Bs 178/07f des Oberlandesgerichtes Graz Gebühren in der Höhe von insgesamt 493,30 Euro. Zum Zweck der Gebührenbestimmung wurde ein Teilakt angelegt und die Gebührennote der Oberstaatsanwaltschaft und dem Verteidiger zur Einsicht und Äußerung binnen acht Tagen übermittelt. Seitens der Oberstaatsanwaltschaft wurden keine Einwendungen gegen ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei die Entsorgung der auf der Liegenschaft EZ ***** KG Bruckneudorf laut Klagsvorbringen vorhandenen Kontaminierungen. Weiters die Feststellung, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für sämtliche zukünftige Schäden aus der Kontaminierung dieser Liegenschaft hafte. Die beklagte Partei bestritt, beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte im Wesentlichen vor, dass sie für die beanstandete Verschmutzung ... mehr lesen...
Norm: GebAG §38ABGB §1170
Rechtssatz: Vor Abschluss der Tätigkeit des Sachverständigen ist dessen Gebührenanspruch noch nicht fällig. Ist die mündliche Erörterung des schriftlichen erstatteten Gutachtens vorgesehen, ist die Tätigkeit des Sachverständigen noch nicht abgeschlossen und eine Gebührenbestimmung verfrüht. Eine abschnittweise Berechnung der Gebühr ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die Gebühren des SV DI M***** mit ATS 54.544,-- bestimmt. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss wendet sich der Rekurs des Klägers mit dem Antrag auf Abänderung iSd Herabsetzung des Gebührenzuspruchs auf ATS 7.904,40, in eventu Aufhebung. Der SV DI M***** beantragt (der Sache nach), dem Rekurs nicht Folge zu geben und die angefochtene Entscheidung zu bestätigen. Der Rekurs ist iSd hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Gebot der einheitlichen Bemessung des SV-Gebühr soll Widersprüche zu § 1170 ABGB vermeiden helfen und dient darüber hinaus der Verfahrenskonzentration. Es ist daher vom Rekursgericht (im Rahmen des Anfechtungsumfangs) auch dann wahrzunehmen, wenn sich der Rechtsmittelwerber darauf nicht berufen hat. Entscheidungstexte 15 R 155/01a Entscheidungstext OLG Wien 04.10.2001 15 R 155/01a mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters vom 20. Mai 1999 (ON 12a) wurden die Gebühren des Buchsachverständigen Dr. Franz K***** mit der
Begründung: , dass sie "den im Rahmen des gerichtlichen Auftrags erbrachten Leistungen und den Ansätzen des GebAG 1975 idgF" entsprechen, auf Basis der Gebührennote vom 25. November 1998 (ON 12) antragskonform mit 33.426 S bestimmt. Weder die Staatsanwaltschaft noch der inzwischen rechtskräftig verurteilte Ludwig M***** hatten zuvor von ihrem durch ... mehr lesen...
Norm: GebAG §38GebAG §39GebAG §40GebAG §41GebAG §42StGB §304StPO allgZPO allg
Rechtssatz: Die Entscheidung über den zivilrechtlichen Anspruch des Sachverständigen soll nach Möglichkeit - unter Abkürzung allfälliger überflüssiger Rechtsmittelverfahren - in die erste Instanz verlagert werden, wofür in den §§ 38 bis 42 GebAG verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen nach Art eines selbständigen (hier ins Strafverfahren implantierten) Zwischenverfahr... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §38GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Ein Auftrag zur Erstattung eines Ergänzungsgutachtens ist nicht isoliert, sondern nur im Rahmen des dem Sachverständigen erteilten Gesamtauftrages zu verstehen, beide Gutachten sind dann als Einheit zu sehen. Entscheidungstexte 1 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 20.05.1992 1 Ob 20/92 Veröff: RZ 1993/101 S 283 ... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §32 Abs1GebAG 1975 §38
Rechtssatz: Die Expedierung des schriftlichen Antrags auf Gebührenbestimmung (§ 38 GebAG) durch den Sachverständigen (Dolmetscher) zur Post gehört nicht mehr zu dessen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren; es besteht daher kein Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis. Entscheidungstexte 12 Os 73/87 Entscheidungstext OGH 03.09.1987 12 ... mehr lesen...