Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde in der Verhandlung zur Zl. 5 C 192/20y vor dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau am 12.11.2020 als Zeuge einvernommen. Mit Antrag vom 12.11.2020 machte der Beschwerdeführer als „Aufwandsentschädigung für Mühewaltung“ einen Zeitaufwand von 8 bis 12 Uhr, inkl. Fahrzeit, von € 75, pro Stunde und eine Kfz-Pauschale geltend. Der Beschwerdeführer beantragte daher folgende Gebühren: „4 Std. à 75, € 300, € KFZ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In der vor dem Landesgericht XXXX geführten Zivilrechtssache zu XXXX handelte es sich bei XXXX (in Folge: 1. Beschwerdeführerin bzw. BF 1) um die klagende Partei und wurde XXXX (in Folge: 2. Beschwerdeführer bzw. BF 2) als Zeuge in der mündlichen Streitverhandlung am 03.10.2018 einvernommen; hierzu war er von 15:30 bis 16:30 anwesend. 2. Im Rahmen der mündlichen Streitverhandlung am 03.10.2018 machte der BF1 seine Zeugengebühren geltend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht (in Folge auch: BG) Dornbirn geführten Verlassenschaftsverfahren zu XXXX wurde XXXX als Zeuge zur Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung geladen. Er ist dieser Ladung ordnungsgemäß nachgekommen und hat er fristgerecht den Ersatz seiner Zeugengebühren geltend. 2. Zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs wurde den im Verlassenschaftsverfahren (in Folge auch: Grundverfahren) beteiligten Parteien - drunter der nunmehrige ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der BF ist Angeklagter im Strafverfahren XXXX des Landesgerichts XXXX (Grundverfahren). In diesem Verfahren fand am 14.05.2018 auf einem Grundstück des Privatbeteiligten XXXX in XXXX eine Befundaufnahme mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen XXXXstatt. Mit Eingabe vom 28.05.2018 beantragte der Privatbeteiligte, seine Zeugengebühr für die Anreise zur Befundaufnahme mit EUR 222,60 (Reisekosten EUR 201,60 [Kilometergeld 2 x 240 km], Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Ladung vom 17.11.2016, Zl. 38 C 99/16h-18, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, ein Arzt, im zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Verfahren, in dem ein anderer Arzt als Sachverständiger bestellt wurde, für den 16.02.2017, 15:20 Uhr, zur Vernehmung "als Zeuge" aus Linz zur mündlichen Verhandlung vor das Landesgericht St. Pölten geladen, wobei als voraussichtliches Ende 18:00 Uhr angegeben war. Aus dem Verhandlungspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In der Sozialrechtssache des Landesgerichtes Innsbruck zu 75 Cgs 101/14h wurden die Gebühren der klagenden Partei für die Teilnahme an der Verhandlung am XXXX und den Besuchen der Sachverständigen Dr.med.univ. XXXX Dr. med. XXXX und Prof. Dr.med.univ.XXXX mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Innsbruck zu 75 Cgs 101/14h, wie folgt bestimmt: 1. Reisekosten 7x XXXX nach XXXX - retour, Öffentliche Verkehrsmittel €... mehr lesen...