I. Mit Bescheid vom 8. September 1999 hat die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung auf Antrag der Gemeinde Kirchschlag b. Linz vom 16. Februar 1999 über die Waldeigenschaft des im Miteigentum der Mitbeteiligten stehenden Grundstückes Nr. 743/1, KG Kirchschlag, gemäß § 5 Forstgesetz festgestellt, dass es sich bei Teilflächen im Gesamtausmaß von 3306 m2 um Wald iSd Forstgesetzes handle und eine Teilfläche im Ausmaß von 618 m2 nicht Wald iSd Forstgesetzes sei. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §19 Abs5 litd;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §60;ForstG 1975 §66;
Rechtssatz: Im Waldfeststellungsverfahren nach § 5 Abs 1 ForstG ist weder auf die befristete Bringung über fremden Boden nach § 66 ForstG noch auf § 60 ForstG, welcher die allgemeinen Vorschriften für Bringungsanlagen enthält, Bedacht zu nehmen. Denn die Parteistellung im Wa... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 6. Juli 1998 brachten die mitbeteiligten Parteien bei der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vor, sie besäßen in der KG R. eine Waldfläche von 105 ha. Mangels einer anderen Bringungsmöglichkeit zu einer öffentlichen Straße seien sie gezwungen, die Forststraße "Erlachberg" zu benützen. Eine Aufnahme als Mitglied in die entsprechende Weggenossenschaft sei abgelehnt, eine Benützung der Forststraße unter der Bedingung der Bezahlung von Benützungsgebühren im Einzelf... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §60;ForstG 1975 §66a Abs1;
Rechtssatz: Zur Abhilfe eines Bewirtschaftungsnotstandes im Sinne des § 66a Abs 1 ForstG 1975 kommen von vornherein nur solche Bringungsmöglichkeiten in Betracht, die 1. ohne Verletzung der Vorschriften des § 60 ForstG 1975 verwirklicht werden können und die 2. keine unverhältnismäßigen Kosten (der Errichtung, Erhaltung und/oder Bringung) verursa... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 17. November 1996 beantragten die mitbeteiligten Parteien bei der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld, ihnen auf die Dauer von drei Jahren das Recht einzuräumen, rund 60 fm Holz aus ihrem Grundstück Nr. 1910, KG Lindegg, über die im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstücke Nr. 1911, 1929 und 1909, alle KG Lindegg, unter Mitbenützung der neuen Forststraße auf einer Länge von rund 650 lfm zu bringen. Begründend wurde im wesentlichen ausgeführt, auf ihrem W... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §60 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 idF 1987/576;
Rechtssatz: Bringungsvarianten, die nur unter Verletzung der Vorschriften des § 60 ForstG 1975 verwirklicht werden könnten, sind von der Behörde bei der Einräumung eines forstlichen Bringungsrechts nach § 66 ForstG 1975 nicht zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten sind Eigentümer der im Bereich des X-Grabens gelegenen Waldgrundstücke Nr. 562, 563 und 583, je KG P. Deren Erschließung soll die von den Mitbeteiligten geplante Forststraße "X" dienen, die von der dem Beschwerdeführer gehörenden Forststraße "Y" ihren Ausgang nehmen und in einer Länge von rund 10 m über dessen Grundstück 555 verlaufen soll; vorgesehen ist weiters die Einräumung des Rechtes der Mitbenützung der Forststraße "Y" an die Mitbeteiligten (sogenannte Projek... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §60;ForstG 1975 §62 Abs2 lita;ForstG 1975 §66a Abs1;
Rechtssatz: Da bei der Errichtung von Bringungsanlagen die allgemeinen Vorschriften des § 60 ForstG 1975 zu beachten sind (§ 62 Abs 2 lit a legcit), haben bei der Auswahl zwischen mehreren technisch möglichen Varianten jene unberücksichtigt zu bleiben, die nur unter Verletzung der Vorschriften des § 60 legcit verwirklich... mehr lesen...