Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖSZB 1990, 291;
Rechtssatz: Eine Aufteilung von Einkünften eines Kindes ist nur dann durchzuführen, wenn dieselben in jeweils unterschiedlicher Höhe eine Anzahl von Monaten hindurch erzielt werden, auf welche Monate sodann die gleichmäßige Aufteilung zu erfolgen hat. Von Einkünften jedoch, die in einem bestimmte... mehr lesen...
Index: Familienbeihilfe61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §5 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/13/0006Besprechung in:ÖStZ 1990, 65;
Rechtssatz: Der Gerichtshof teilt die von der belangten Behörde in Übereinstimmung mit Lehre (vgl Burkert-Hackl-Wohlmann-Reinold, Familienlastenausgleich, Kommentar zu § 5, Punkt 2) und Rechtsprechung (Hi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §3 Z5;FamLAG 1967 §5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 227;
Rechtssatz: Öffentliche Mittel iSd § 3 Z 5 EStG sind nur Mittel inländischer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (wie Gebietskörperschaften, Kammern und Sozialversicherungsträger), die durch Pflichtbeiträge auf Grund gesetzlicher Anordnung au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;FamLAG 1967 §5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 227;
Rechtssatz: Für die Einkunftsgrenze von 2500 S ist es ohne Belang, ob Barbezüge lediglich als Taschengeld gewährt werden. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Bezüge das Tatbestandsmerkmal von Einkünften gem § 2 Abs 3 EStG erfüllen. ... mehr lesen...
Index: Familienbeihilfe32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §41 Abs3FamLAG 1967 §5 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):82/14/001882/14/001982/14/0020
Rechtssatz: Der lediglich für den Fall der Einkommenssteuerveranlagung bei Vorliegen des in § 41 Abs 3 EStG 1972 normierten Tatbestandes anzuwendende Freibet... mehr lesen...
Index: Familienbeihilfe32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §27 Abs1FamLAG 1967 §5 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):82/14/001882/14/001982/14/0020
Rechtssatz: Wenn ein Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, die in einzelnen Monaten eines bestimmten Ermittlungszeitraumes den nach § 5 Abs 1 FamLAG ma... mehr lesen...