RS Vwgh 1987/2/4 85/13/0180

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Veröffentlicht am 04.02.1987
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Index

Familienbeihilfe
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1972 §41 Abs3
FamLAG 1967 §5 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
82/14/0018
82/14/0019
82/14/0020

Rechtssatz

Der lediglich für den Fall der Einkommenssteuerveranlagung bei Vorliegen des in § 41 Abs 3 EStG 1972 normierten Tatbestandes anzuwendende Freibetrag findet bei den nach § 5 Abs 1 FamLAG 1967 maßgebenden Einkünfte eines Kindes keine Berücksichtigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130180.X01

Im RIS seit

22.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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