Der im Jahr 1986 geborene Erstbeschwerdeführer hat seinen Familienwohnsitz in seinem Elternhaus in Unternberg (Lungau). Er war u.a. in den Schuljahren 2000/2001 und 2001/2002 Schüler einer HTL in der Stadt Salzburg, wo er im Internat St. untergebracht war. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Vater des Erstbeschwerdeführers. Unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Beih 81" stellte der Erstbeschwerdeführer durch seinen gesetzlichen Vertreter am 28. Oktober 2000 (für das Schuljahr ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs5;FamLAG 1967 §30b idF 1995/297;FamLAG 1967 §30f idF 1996/201;FamLAG 1967 §30g;FamLAG 1967 §30h Abs2 idF 2001/I/068; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/15/0132 E 26. Jänner 2006
2003/15/0129 E 2. März 2006
2003/15/0130 E 2. März 2006
2006/14/0056 E 29. März 2006
Rechtssatz: Die Schülerfreifahrt betrifft Fahrten zwischen der W... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bediensteter der ÖBB, beantragte die Zuerkennung der Schulfahrtbeihilfe für Fahrten, die sein im Schulinternat untergebrachter Sohn in den Monaten Mai und Juni des Schuljahres 1988/89 an den Wochenenden zwischen Wohnort und Schulort unternahm. Die belangte Behörde gewährte ihm die Schulfahrtbeihilfe lediglich für die Fahrtstrecke von Attnang-Puchheim zum Wohnort. Darüber hinaus versagte sie dem Beschwerdeführer die Beihilfe. Strittig ist, ob der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §1;FamLAG 1967 §30b Abs1;FamLAG 1967 §30f;
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe besteht auch dann nicht, wenn der Schüler aus anderen Gründen als aus dem des § 30 f FamLAG Freifahrt auf einem Verkehrsmittel, das zwischen Wohnort und Schulort verkehrt und dessen Benutzung zumutbar ist, genießt (Hinweis: E 16.4.1991, 90/14/0070). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §3 Z21;FamLAG 1967 §30a Abs1;FamLAG 1967 §30b Abs1;FamLAG 1967 §30c;FamLAG 1967 §30f;
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Schüler eine Freifahrt auf einem Verkehrsmittel, das zwischen Wohnort und Schulort verkehrt und dessen Benutzung zumutbar ist, genießt, ist entscheidend, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein ÖBB-Bediensteter, beantragte die Gewährung einer Schulfahrtbeihilfe für Fahrten, die seine Tochter während des Studienjahres 1987/88 zwischen dem Hauptwohnort Lienz in Osttirol und Wien, wo sie an der Universität für Bodenkultur studierte und in einem Studentenheim wohnte, unternahm. Er brachte unter anderem vor, seine Tochter sei zumindest einmal pro Monat mit eigenem Pkw oder mittels Fahrgemeinschaft zu ihrem Hauptwohnsitz zurückgekehrt, wodurch ihm ein Auf... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §1;FamLAG 1967 §30b Abs1;FamLAG 1967 §30b;FamLAG 1967 §30c;FamLAG 1967 §30f;
Rechtssatz: Das Klammerzitat "(§ 30f)" in § 30b Abs 1 FamLAG bedeutet nicht, daß ein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe bestünde, wenn der Schüler aus anderen Gründen als aus dem des § 30f FamLAG Freifahrt auf einem Verkehrsmittel, das zwischen Hauptwohnort und Schulort verkehrt und dess... mehr lesen...