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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs5;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/15/0132 E 26. Jänner 2006 2003/15/0129 E 2. März 2006 2003/15/0130 E 2. März 2006 2006/14/0056 E 29. März 2006Rechtssatz
Die Schülerfreifahrt betrifft Fahrten zwischen der Wohnung (im Inland) und der Schule. Aus § 2 Abs 5 FLAG folgt, dass auch dann am Familienwohnsitz eine "Wohnung" besteht, "wenn das Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt". Fahrten zwischen der Familienwohnung und der Schule sind daher nicht untauglich, dem Tatbestandsmerkmal "Fahrten zwischen Wohnung im Inland und der Schule" iSd § 30f Abs 2 FLAG subsumiert zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003150134.X01Im RIS seit
03.03.2006