Begründung: I. Erstbeschwerdeführer und Erstantragsteller ist der "Verein 'Familienversorgung 1936' zur Antragstellung und Verwaltung von Leistungen aus dem Entschädigungsfonds", der - gemäß dem Parteienvorbringen im Antrag an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution - "am 17. Juni 2003 rechtswirksam entstanden ist". Der Zweitbeschwerdeführer und Zweitantragsteller wird als "Familienversorgungsfonds des Hauses Habsburg-Lothringen" (im Folgenden: "FVF") bezeichnet, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/16 Sonstiges
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRKHabsburgerGStiftungs- und FondsreorganisationsG §6, §7StV Wien 1955 Art10VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde betreffend die Zurückweisung von
Anträgen auf Entschädigung nach dem EntschädigungsfondsG mangels
Bescheidcharakters von Erledigungen der Schiedsinstanz für
Naturalrestitution; Zurückweisung von Individualanträgen auf
Aufhebung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Er wurde anläßlich der Vollversammlung der Salzburger Rechtsanwaltskammer 1990 in den Disziplinarrat gewählt. 1.2. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 30. November 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe infolge Untätigkeit in drei Disziplinarsachen der Salzburger Rechtsanwaltskammer D 37/86, D 37/90 und D 13/90, jeweils nach Bes... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art4DSt 1990 §11RL-BA 1977 §23
Leitsatz: Kein Verstoß gegen das Verbot der Zwangsarbeit durch die
disziplinarrechtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen nicht
ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Aufgaben als Mitglied des
Disziplinarrates
Rechtssatz: Vertretbare Qualifikation der Untätigkeit des Beschwerdeführers (nicht ordnungsgemäße Durchführung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg stellte gemäß Art139 B-VG iVm Art148 i Abs2 B-VG und Art58 Abs2 der Vorarlberger Landesverfassung LGBl. 30/1984 den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge a) feststellen, daß die Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Düns über Hand- und Zugdienste in der Gemeinde Düns vom 19. Dezember 1985 gesetzwidrig war, b) die Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Düns über die Hand- und Zugdienste der Gemein... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art148eB-VG Art148iEMRK Art4Verordnung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Düns über Hand- und Zugdienste der Gemeinde Düns vom 11.12.90Vlbg Landesverfassung Art58 Abs2Vlbg GemeindeO §91
Leitsatz: Antragsbefugnis des Landesvolksanwaltes nur hinsichtlich noch in
Geltung stehender Verordnungen; Aufhebung einer Verordnun... mehr lesen...